Rückzahlung von Provisionsvorschuss steuerlich absetzbar?
Dezember 30, 2018 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Hallo,
ich war bis Ende 09/2016 Vollzeit Handelsvertreter nach HGB 84 bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall, seit 10/2016 Angestellter in einem anderen Unternehmen. Beim ausscheiden wurde aufgrund Provisionsvorschuss für abgeschlossene Verträge eine Rückforderung seitens der Bausparkasse gestellt. Die Rückforderung zahle ich nach einer Abmachung seit dem mit 250€ monatl. zurück. Im Jahre 2016 als die Provision floss, habe ich natürlich auch Steuern darauf gezahlt. Kann ich diese Rückzahlungen, die im Jahr ja immerhin 3.000€ ausmachen, in meiner Steuererklärung 2017 und ff. als Ausgaben/ Aufwendungen geltend machen? Wenn ja, als was?
Vielen Dank und viele Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Bei Betriebsaufgabe Ihrer Handelsvertretung ist der Aufgabegewinn oder -verlust zu ermitteln, falls Sie Ihren Gewinn nach Einnahme-Überschussrechnung ermittelt haben, ist dazu vorher ein Übergangsgewinn zu ermitteln.
Damit werden die Schulden im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe (2016) ermittelt und steuerlich geltend gemacht. Der tatsächliche Abfluss (z.B. durch ratierliche ) Zahlung) wirkt sich dann nicht mehr aus.
Falls nachträglich Betriebsausgaben entstehen, die im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe nicht bekannt waren, können diese als nachträgliche Betriebsausgaben in einer Anlage G geltend gemacht werden.
Falls Sie den Betrieb nicht aufgegeben haben, können Sie auch noch laufende Betriebsausgaben weiterhin geltend machen. Dies geschieht ebenfalls in der Anlage G der Einkommensteuererklärung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, bernd.thomas@yahoo.de, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres), es gelten die berufsrechtlichen Vorschriften des StBerG, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?