Fristverlängerung 2019 Steuererklärung
September 19, 2020 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Guten tag,
Aufgrund diverser Umstände konnte ich meine Steuererklärung für 2019 nicht zur Frist abgeben . Das zuständige Finanzamt hat mir daraufhin in einem Schreiben (Erinnerung an die Abgabe) eine Frist bis 30.09 eingeräumt.
Kann ich auch jetzt noch einen Steuerberater mit der Steuererklärung beauftragen und über Ihn eine weitere Fristverlängerung erreichen?
Wenn ja, bis wann?
Viele Grüße
Moritz B.
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, ist im Regelfall die Fristverlängerung bis zum 28.02.2021 zu gewähren.
Sie teilen dies einfach mit formlosen Schreiben dem Finanzamt mit und bitten um Fristverlängerung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen der §§ 3, 3a, 32, 43 Steuerberatungsgesetz (Regelungen einsehbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/stberg)
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