Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Einkommenssteuer geschätzt worden und die folgen danach

Mich interessiert was passiert nachdem jemand von Finanzamt geschätzt worden ist?

Nehmen wir mal an das Finanzamt fordert auf abzugeben und wegen nicht Reaktion wird man vom Finazamt geschätzt.

Ich weiß das man Rechtlich zur Abgabe verpflichtet ist und das das Finanzamt auch wenn Sie der Meinung sind da passt was nicht die Steuerfandung aktivieren können.

Mich interessiert jetzt folgendes. Kann man eine Strafe bekommen wenn bei der Kontrolle durch die Steuerfandung Tatsachen aufkommen die dazu geführt hätten das man eine höhere Einkommenssteuer zahlen müsste? Oder können Sie nochmals obwohl durch das Finanzamt geschätzt worden ist Zwangsgeld und Säumniszuschlag auferlegen?


Es geht um die folgenden nach einer Schätzung vom Finanzamt. Ich möcht wissen was diese für Möglichkeiten haben.




Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

gerne gebe ich Ihnen zu Ihrer Frage folgende Rückmeldung.

Wie Sie schon geschrieben haben, entbindet die Schätzung nicht von der Abgabe der Erklärung. Kommt es im Rahmen einer Steuerfahndung zu der Erkenntnis, dass die Steuer höher ausgefallen wäre, so kommt neben einer Geldbuße (Steuerstrafverfahren) vor allem ein Verspätungszuschlag von 0,25% pro Monat der festgesetzten Steuer in Frage. Auch eine Verzinsung der Steuernachzahlung wird die Folge sein. Säumniszuschläge entstehen erst dann, wenn die festgesetzte Steuer nicht fristgerecht gezahlt wird.

Steuererhöhende Tatsachen können durch die Steuerfahndung auch nach einer Schätzung berücksichtigt werden, so dass es zu einer Änderung der vorher geschätzten Veranlagung kommen kann.

Ein Zwangsgeld kann nur festgesetzt werden, wenn eine Erklärung nicht abgegeben wird. Das ist aber unüblich, wenn die Steuersachverhalte durch die Steuerstrafstelle schon bearbeitet werden.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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