Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Eigenmittel in die Firma einbringen

Guten Morgen, ich bin u.a. Gesellschafter/ Geschäftsführer einer U.G. . Ich beziehe Gehalt und Provision für meine Tätgikeit. Dafür werden jährlich Einkommensteuererklärungen abgegeben.
Nun eine Frage: Aufgrund Coronaausfällen habe ich im verganenen Jahr einen größeren Geldbetrag (in verschiedenen Teilen) in die Firma wieder einezaht, um das Unternehmen liquide zu halten.
Wie kann man das persönlich, in der Einkommensteuererklärung, geltend machen, ohne mit Dahrlensvereinbarungen zu arbeiten? Sonderausgaben?
Danke für eien Antwort.

Steuerberater Peter Jansen

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die genannten Einzahlungen in das Vermögen stellen keine Aufwendungen dar, die im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung des Gesellschafter-Geschäftsführers geltend gemacht werden können.

Sonderausgaben sind Lebenshaltungskosten, die der Gesetzgeber zum Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte zulässt, weil sie eine unvermeidbare oder förderungswürdige Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bewirken. Die Aufzählung in den §§ 10 bis 10i EStG ist abschließend. Diese Aufwendungen stellen auch keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts dar.
Vielmehr handelt es sich, soweit keine Darlehensvereinbarung getroffen wurde, um eine (verdeckte) Einlage in das Vermögen der Kapitalgesellschaft. Diese Vermögensumschichtung ist einkommensteuerrechtlich irrelevant.

Treffen Sie daher am besten mit der UG Vereinbarungen über die Rückzahlung der Liquiditätshilfen (Darlehensvereinbarung).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Peter Jansen

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Einkommensteuererklärung

Steuerberater Peter Jansen

Steuerberater Peter Jansen

Weener

Beantwortung von Fragen in Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, steuerliches Verfahrensrecht, Bilanzrecht und Buchführungspraxis.

Expertenwissen:
  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuer
  • Jahresabschluss
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit
vollständiges Profil