Besondere Gesundheitsaufwendungen für die Tochteer
April 15, 2021 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich bin geschieden und habe zwei Kinder. Meine Tochter ist 21 Jahre alt und hatte gesundheitliche Probleme. Um die Ursache der gesundheitlichen Probleme zu überprüfen bin ich mit ihr vier Tage von Bayern nach Hamburg gefahren wo sie sich von 8 Uhr morgens bis ca 16:00 Uhr in eine Privatklinik einem intensiven Gesundheitscheck unterzogen hat. Der Gesundheitscheck hat ca.4000 Euro gekostet. Wie und wo kann ich das steuerlich geltend machen? Die Tochter wohnt allerdings nicht bei mir in Augsburg, sondern bei der Mutter in Passau, wenn sie nicht gerade in Paris studiert.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Melz
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage beantworte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Kosten für die Behandlung Ihrer Tochter können als außergewöhnliche Belastungen (Anlage außergewöhnliche Belastung) angesetzt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann (ggfs. durch Attest bzw. ärztliche Bescheinigung). Allerdings muss berücksichtigt werden, dass das FInanzamt auch immer eine zumutbare Belastung abzieht, die sich wiederum nach Einkommen und Familiensituation bestimmt. Sollten Sie Besserverdiener sein, so kann es daher sein, dass sich diese Kosten steuerlich gar nicht auswirken, weil diese aus Sicht des Finanzamtes „zumutbar“ sind.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben, melden Sie sich sonst gerne bei einer Rückfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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