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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

OHG Tätigkeitsvergütung

Guten Tag,
OHG mit 2 Eigentümer 50% /50%,
einer bekommt eine Tätigkeitsvergütung muss der andere Eigentümer diese anteilig mit versteuern (Einkommenssteuer) oder nur der Empfänger der Vergütung.

Danke

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Abend,

die Tätigkeitsvergütung muss nur von dem Gesellschafter versteuert werden, der diese erhält. Die Vergütung mindert zunächst den Gewinn der OHG. Der Gewinn wird dann 50:50 verteilt. Beim Gesellschafter, der die Vergütung erhält, erhöht sich der Gewinnanteil dann um die Tätigkeitsvergütung. Diese muss im Rahmen der Feststellungserklärung angegeben werden, damit der Gewinn entsprechend festgestellt wird.

Melden Sie sich gerne, wenn etwas unklar geblieben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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