Gegenrechnung Verlustvortrag aus privaten Veräusserungsgeschäften
Februar 3, 2021 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Ich habe aktuell noch einen Verlustvortrag aus dem Jahr 2019 bzgl. "Einkünften aus privaten Veräusserungsgeschäften". Kann ich bei meiner Steuererklärung (Selbstständiger) für das Jahr 2020 diesen Verlustvortrag bei meinen entsprechenden "Gewinnen" gegenrechnen? Oder geht das nur, wenn ich auch exakt einen Gewinn bei "Einkünften aus privaten Veräusserungsgeschäften erwirtschaftet hätte?
Sehr geehrte/er Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Verlustverrechnung ist hier auf gleichartige Verluste beschränkt, also auf Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten, etwa Ihren Gewinnen aus der Selbständigkeit, ist nicht möglich (§ 23 Abs. 3 Sätze 7 und 8 EStG).
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen der §§ 3, 3a, 32, 43 Steuerberatungsgesetz (Regelungen einsehbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/stberg)
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