Kosten für Zweitstudium absetzen
Oktober 4, 2020 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Meine Tochter befindet sich im Zweitstudium zum Master. Im Jahr 2019 hatte sie durch eine Tätigkeit als Werksstudentin 9.700 € Bruttoverdienst. Die von ihr getragenen Gebühren für das Zeitstudium betrugen in 2019 6.400 €. Diese Studiengebühren sind nach meinem Verständnis als Werbungskosten absetzbar. Jedoch führen diese aufgrund des geringen Einkommens in 2019 aber zu keinem Steuervorteil. Können die Studiengebühren auch in späteren Jahren mit höherem Einkommen noch steuerlich angesetzt werden? Was wäre dann zu tun?
Guten Tag,
Vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich haben Sie Recht: die Kosten für das Zweitstudium sind als Werbungskosten abziehbar. Sofern allerdings Einkünfte im betreffenden Kalenderjahr vorliegen, werden diese bis zur Höhe dieser Einkünfte verrechnet. Es ist hier nicht möglich die "nicht benötigten Werbungskosten" zu begrenzen um diese für Folgejahre aufzusparen. Das wäre allenfalls bei einem Verlustrücktrag möglich. Hier kann der Verlustrücktrag auf bis zu 0 EUR begrenzt werden.
Daher ist es leider so, dass diese Werbungskosten im Jahr 2019 "ins Leere laufen".
Ich hoffe Ihre Frage, trotz der doch negativen Botschaft, beantwortet zu haben. Sonst melden Sie sich gerne noch einmal mit Ihrer Rückfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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