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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Einkünfte aus selbständiger Arbeit zusätzlich zu Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit?

Hallo Ich bräuchte eine Antwort/Beratung für den folgenden Sachverhalt: ich bin Unternehmensberater im Angestelltenverhältnis bei einer Firma in Deutschland und bin auch deutscher Staatsangehöriger. Zusätzlich zu meiner Arbeit im Angestelltenverhältnis habe ich für einen befreundeten Unternehmer mit Sitz der Firma in der Schweiz Beratungsleitung in 2018 im Wert von ca. 5000-7000€ erbracht. Es besteht/bestand kein Vertrag zwischen dem Schweizer Unternehmer und mir. Meine Frage nun: Die Schweizer Firma hätte gerne eine Rechnung von mir damit auch die Firma in der Schweiz die Ausgaben geltend und somit die eigene Steuerlast mindern kann. Was wäre unter Berücksichtigung des oben geschilderten Sachverhalts die beste Lösung damit ich die erbrachte Leistung und die damit verbundenen Einkünfte steuerrechtlich korrekt erfassen kann. Gründung einer UG oder GmbH und dann die Rechnung an die Schweizer Firma? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten die Zahlung über die 5.000-7.000 steuerlich korrekt zu berücksichtigen und dabei den Aufwand auf meiner Seite so gering wie möglich zu halten.

Viele Grüße,

Steuerberater Knut Christiansen

Sehr geehrter Fragesteller,

Vielen Dank für Ihre Frage bei frag-einen.com. Diese möchte ich im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten.

Grundsätzlich müssen Sie diese Beratungsleistungen in Deutschland besteuern. Da Sie diese Leistung schon erbracht haben, kommt eine rückwirkende Gründung einer UG oder GmbH nicht in Betracht. Dieses wäre auch im Hinblick auf den bürokratischen Aufwand und der damit verbundenen Kosten nicht unbedingt empfehlenswert.

Sie sollten dem Finanzamt anzeigen, dass Sie nebenberuflich als selbständiger Unternehmensberater tätig sind. Sie erhalten dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in dem einige Angaben zu Ihrer Person, Ihren Einkünften und der selbständigen Tätigkeit abgefragt werden. Sie können dann die Beratungsleistungen als Unternehmer abrechnen, so dass auch das Unternehmen in der Schweiz über einen Beleg verfügt. Eine andere, günstigere Möglichkeit sehe ich leider nicht.

Grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, ob Sie die Tätigkeiten nachhaltig, also auch in den Folgejahren erbringen, oder ob es eine einmalige Angelegenheit im Jahr 2018 war. Für diesen Fall würde ich dem Finanzamt diese Information gleich mit aufgeben.

Sofern sich noch Rückfragen ergeben, stellen Sie diese gerne ein.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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