Erhaltungsaufwand bei geschenkter Immobilie
August 5, 2015 | 30,00 EUR | beantwortet von Tobias Heinrich
Ich habe von meiner Mutter eine Wohnung unentgeltlich übertragen bekommen. Wert vor Renovierung ca. 120.000 Euro. Ich habe renoviert (neue Fenster, Innendämmung, neue Elektroinstalation, neues Bad, Malerarbeiten, neuer Fußboden) - Kosten da 58.000 Euro. Das Finantamt erkennt die Kosten nicht als Erhaltungsaufwand an, sondern sie sollen mit 2% abgeschrieben werden. Ist das i.O?
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage in Bezug auf deutsche Steuern beantworten.
Sofern in mindestens 3 von 4 \"zentralen Ausstattungsmerkmalen\" (Heizungsinstallation, Sanitärinstallation, Elektroinstallation, Fenster) ein so genannter Standardsprung erfolgte, ist die Vorgehensweise des Finanzamtes korrekt.
Ob ein solcher Standardsprung vorliegt hängt vom Zustand des Gebäudes bei Anschaffung (ggf. durch Ihre Mutter oder deren Rechtsvorgänger) im Vergleich zum Zustand nach Durchführung der Renovierung ab.
Für eine detaillierte Überprüfung empfehle ich Ihnen einen Steuerberater aufzusuchen, der in dieser Thematik firm ist.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsmittelfrist, im Regelfall einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheides, wobei die Bekanntgabe sich nach den Regelungen der Abgabenordnung richtet und nicht zwingend mit Ihrer Kenntnisnahme des Bescheides übereinstimmen muss.
Ich hoffe Ihre Fragen sind damit soweit möglich beantwortet.
Viele Grüße
Tobias Heinrich
Steuerberater
Gerne stehe ich Ihnen natürlich für eine weitere Beratung zur Verfügung.
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