PV Anlage Verschenken Kleinkind
Juli 29, 2019 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Schenkung abbezahlter Photovoltaikanlage(Gewinn pro Jahr ca 5000 Euro) von Grossvater an minderjährigen Enkel. Ist dies möglich? Kann das 2 jährige Kind als Kleinunternehmer gegenüber dem Finanzamt auftreten? Muss für das Kind eine separate Steuererklärung erstellt werden?
Guten Tag,
grundsätzlich wäre es möglich, allerdings müsste, da Ihr Enkel minderjährig ist, sicher das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden. Hier könnte es ggfs. einige Beschränkungen geben.
Ansonsten würde die Anlage zu den Buchwerten übertragen werden können. Auch die Kleinunternehmerregelung wäre grundsätzlich möglich, wenn der Jahresumsatz weniger als 17.500€ beträgt. Allerdings sollte diese nur in Anspruch genommen werden, wenn die Anlage älter als 5 Jahre ist. Denn sonst könnte eine Vorsteuerkorrektur nach Paragraph 15a UStG erforderlich sein. Das würde bedeuten, dass evtl aus dem Kauf gezogene Vorsteuer an das Finanzamt zurückgezahlt werden muss.
Ihr Enkel müsste auch selbst eine Steuererklärung abgeben (durch Vormund), da er gewerbliche Einkünfte erzielt.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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