Kurze Berechnung Einkommenssteuer von GbR Gewinn
Mai 9, 2019 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Es geht um die Frage, auf wen man am Besten die Gewinne aus einer GbR schreibt bzw. über wen versteuert. Dazu brauchen wir die Berechnung der Einkommenssteuer für 2 Personen
Gewinn der GbR 40.000 EUR
Person A) Steuerklasse 1, Angestellt Bruttoarbeitslohn, keine Kinder, keine Kirche 121.000/Jahr
Person B) Steuerklasse 3, selbständig, 1 Kind, keine Kirche, Bruttoarbeitslohn 14.000/Jahr
Frage ist: Bitte stellen Sie in Zahlen dar, wie hoch die Lohn bzw. Einkommenssteuer wäre wenn man den Gewinn von 40.000 auf Person A) schreibt. Und wie hoch die entfallende Einkommenssteuer wäre, wenn man den Gewinn von 40.000 EUR auf Person B schreibt.
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Da die genauen steuerlichen Verhältnisse, insbesondere Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, nicht bekannt sind, kann nur eine ungefähre Angabe gemacht werden. Auswirkungen der Gewerbesteuer werden nicht berücksichtigt, da keine Angaben dazu vorliegen, ob überhaupt und falls ja mit welchem Hebesatz Gewerbesteuer anfällt.. Jedoch hebt sich die Gewerbesteuer teilweise durch die Steuerermäßigung wieder auf, deswegen sind die Auswirkungen eher gering.
Person A würde die Einkünfte mit einem Steuersatz von 42 % zzgl.5,5 % Solidaritätszuschlag versteuern. Somit ergäbe sich eine ungefähre Belastung von 40.000 € x 42 % x 1,055 = gerundet 17.500 €.
Bei Person B würden sich noch Sonderausgaben usw. auswirken, somit schätze ich das zu versteuernde Einkommen einschließlich GbR-Gewinn auf 48.000 €. Da Steuerklasse III angegeben wird, gehe ich von einem verheirateten Alleinverdiener aus, bei dem das Ehegattensplitting angewendet werden kann. Hierbei ergäbe sich eine Durchschnittssteuerbelastung von ca. 15% zzgl. Solidaritätszuschlag. Somit betrüge die Steuerbelastung etwa 40.000 € x 15 % x 1,055 = gerundet 6.500 €. Falls die Ehefrau eigene Einkünfte hat, erhöht sich die Steuerbelastung entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, E-Mail bernd.thomas@yahoo.de, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres)
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