Auslandsaufenthalt
Februar 4, 2019 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Guten Tag .... ,
ich hätte eine Frage zu meinem Steuerbescheid 2018/ 2019. Ich bin seit 1. Oktober 2018 im Sonderurlaub. Der Sonderurlaub gilt bis 30.06.2019 (also 3 Monate 2018 und 6 Monate 2019). Auf dem Steuerbescheid sind hierzu keine Informationen zu finden außer dem geringeren Jahresgehalt.
An welchen Stellen muss ich Veränderungen an der Steuererklärung durch den Sonderurlaub von 2018 (3 Monate) vornehmen?
Vielen Dank bereits im voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Amanda Badicke
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
die entsprechenden Angaben sind bereits durch den Arbeitgeber übermittelt. Sie machen die Detailangaben in der Anlage N Ihrer Steuererklärung. Falls Sie zeitweise nicht in Deutschland gewohnt oder nicht sich aufgehalten haben, fragen Sie bitte nach.
In Zweifelsfällen stellen Sie bitte eine Rückfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, Tel. und Fax 0421 70905588, Mobil 0163 9632333, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres). Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen des StBerG (https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/).
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?