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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

EÜR Buchungen für Betriebs PKW als Freiberufler

Ich bin Freiberufler und habe 2 Leasing PKW im Betriebsvermögen.
Bis auf die Leasingkosten der 2 PKW habe ich keine signifikant hohen Ausgaben in meiner bisher vorbereiteten EÜR bzw. in den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen für letztes Jahr.

1. PKW
Ein kleiner Citroen. Sehr günstige Monatsrate. Benutze ich zur 95% betrieblich.
In der EÜR habe ich für diesen Wagen die Leasingkosten, KFZ Versicherung, Parkgebühren & Tankbelege als Ausgabe verbucht.
Lückenloses Fahrtenbuch mit Kundennamen, Datum, KM Stand etc ist vorhanden.

2. PKW
VW SUV. Benutze ich hauptsächlich für Treffen innerhalb der Stadt bei Großkunden bzw. für Reisen in andere Städte, potentiellen großen Neukunden oder bei Meetings mit Anteilseignern meiner Kunden.
Die jährliche KM Betriebsnutzung liegt bei über 50%

Ich habe für die 1%-Regelung für diesen PKW folgende Formel genutzt

Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung X 1% X 80% Privatnutzungspauschale
Hierauf rechne ich dann noch die 19% Umsatzsteuer

Ich habe auch die Leasingsonderzahlung i.H.v. ca 6.000 € vor Abholung des PKW letztes Jahr im April als Betriebsausgabe in der EÜR angegeben.
Außerdem habe ich die ca 10 Tankbelege für letztes Jahr als Betriebsausgabe in der EÜR verbucht.

Fahrten mit KM-Stand und Kundenname & Kundenbesuch sind ebenfalls vorhanden.


Meine Fragen:

1. Ist das Setup, welches ich mit diesen Leasing PKW habe so rechtens?

2. Gibt es etwas in diesen Angaben wo das Finanzamt Probleme machen kann?

3. Ist es in Ordnung das ich die gesamte Leasingsonderzahlung für den Leasing PKW mit der 1% Regelung als Ausgabe in dem Jahr der Zahlung in der EÜR verbuche?
Ich habe gelesen, dass bei dem notwendigen Betriebsvermögen bei Vertragsdauern unter 5 Jahren die gesamten Leasingsonderzahlungen abgesetzt werden dürfen. Voraussetzung ist, dass ich in den weiteren Jahre diesen Leasing PKW weiterhin über 50% betrieblich nutze.
https://www.haufe.de/finance/jahresabschluss-bilanzierung/einnahmen-ueberschussrechnung-leasingsonderzahlung_188_383212.html

4. Ist es in Ordnung, wenn ich für den Leasing PKW mit der 1% Regelung diese als Einnahme in der EÜR angegeben habe?
Es gibt in der EÜR auch noch den Bereich KFZ Privatnutzung (Zeile 19), welcher aber aktuell leer bei mir ist, da der Betrag für die 1% Regelung in den Umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen (Zeile 14) enthalten ist.

5. Muss ich für den kleineren PKW noch etwas anderes angeben außer die gesamten Kraftfahrzeugkosten?

6. Wenn ich als Freiberufler länger als 8 Stunden am Tag bei Kunden unterwegs bin, darf ich dann 12 € Verpflegungspauschale für jeden dieser Tagen als Betriebsausgabe anrechnen?
6a. Auch wenn ich keine außerstädtischen Reisen zu anderen Kunden mache, sondern hauptsächlich meine Kunden in meiner Wohnstadt besuche?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage die ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Zu 1)
Grundsätzlich ist es so in Ordnung. Wobei für jedes Fahrzeug die private Nutzung ermittelt werden muss. Für Fahrzeug 1 nutzen Sie die Fahrtenbuchmethode, für Fahrzeug 2 die 1%-Regelung. Beides ist zulässig.

Für Fahrzeug 1 können Sie aufgrund der 95%-igen betrieblichen Nutzung 95% der Kosten betrieblich geltend machen. 5% der Kosten wären als Privatanteil dem Gewinn hinzuzurechnen. Hierbei sind die Gesamtkosten (mit Vorsteuer/ohne Vorsteuerabzug) zu ermitteln und entsprechend die privaten Nutzungsanteile zu ermitteln und zu berücksichtigen.

Für Fahrzeug 2 wäre der Bruttolistenpreis zzgl. Sonderausstattung zu nehmen. 12% p.a. x 80% wären als umsatzsteuerpflichtige Entnahme zu buchen, 20% als Entnahme ohne Umsatzsteuer.

zu 2)
Nein, grundsätzlich nicht. Wichtig ist bei Fahrzeug 1, dass das Fahrtenbuch ordnungsgemäß ist und bei Fahrzeug 2, dass die betriebliche Nutzung über 50% liegt.

Zu 3)
Ja, das ist korrekt.

Zu 4)
Die Private Kfz-Nutzung geben Sie bitte nur in Zeile 19 an und nicht bei den umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen. Die Umsatzsteuer auf die umsatzsteuerpflichtige Privatnutzung tragen Sie bitte mit in Zeile 16 ein (Umsatzsteuer auf unentgeltliche Entnahmen).

Zu 5)
Wie unter 1 geschrieben: 5% der Kosten sind als Privatanteil zu berücksichtigen.

zu 6) Sofern es sich nachweislich um Dienstreisen handelt, die länger als 8 Stunden dauern, können Sie hier die Verpflegungspauschalen ansetzen. Wichtig ist, dass Sie nachweisen, dass Sie beim Kunden waren. Dies gilt unabhängig davon, ob der Termin innerorts oder außerorts war, sofern an dem Tag ununterbrochen für mehr als 8 Stunden aufgesucht wurde. Am besten lassen Sie sich die Zeiten beim Kunden für Nachweiszwecke vom Kunden bestätigen (Protokoll oder ähnliches).

Ich hoffe Ihre Fragen damit beantworten zu haben, sonst stellen Sie gerne eine kostenfreie Rückfrage ein (mehr sind bei frag-einen.com leider nicht möglich).

Schöne Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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