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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

EStG Zählgrundstück 3 Objekte Grenze

§ 23 EStG Zählgrundstück/3 Objekte Grenze

Ich habe innerhalb der letzten 5 Jahre ein unbebautes Grundstück erworben. Ein Nachbar trat mit der Bitte an mich heran, einen schmalen Grundstücksstreifen parallel zu seinem Grundstück erwerben zu können. Dem habe ich stattgegeben.
Kurze Zeit später wollte der andere Nachbar das Restgrundstück erwerben. Auch dem habe ich stattgegeben. Ich hatte nun 2 Grundstücke verkauft. Ich habe beim zuständigen FA zunächst eine unverbindliche, schriftliche Auskunft erhalten, das bereits der beim ersten Verkauf veräusserte Grundstücksstreifen als Zählgrundstück betrachtet wird. Auf meinen Einwand, nach TZ3 des Schr. BMF v. 26.3.2004 führe die blosse Parzellierung nicht zu einem Zählgrundstück kam der Hinweis des FA, das wäre nur bei Grundstücken der Fall, die bei Verkauf OHNE Parzellierung nicht in die 3 Objekt Grenze einbezogen würden. Das ersehe ich nicht so auf TZ3.
Frage: Ist der Verkauf des schmalen Grundstücksstreifens ein Zählgrundstück wie das FA es annimmt?


Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Grundsätzlich heißt es in dem BMF Schreiben dazu:


Bei unbebauten Grundstücken, die vor Veräußerung selbst genutzt (z. B. als Gartenland) oder verpachtet wurden, führt die bloße Parzellierung für sich allein nicht zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels. Beim An- und Verkauf von Grundstücken über mehrere Jahre liegt dagegen im Regelfall ein gewerblicher Grundstückshandel vor.

Das heißt aus meiner Sicht, dass eine ALLEINIGE Parzellierung nicht zum Grundstückshandel führt. Wenn aber Verkäufe der parzellierten Grundstücke erfolgen, so gehören diese in die Objektgrenze.

Daher sehe ich es so wie das Finanzamt: beide Objekte sind Zählobjekte im Sinne der Drei-Objekt-Grenze.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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