Absetzbarkeit von Verlust eines betrügerischen Aktieninvestment im Ausland ?
September 4, 2019 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Leider habe ich Geld bei der Aktienanlage an ein Finanzinstitut in Japan verloren.
Die Betrüger haben sich nach einer Weile mit dem Geld aus dem Staub gemacht.
Eine Anzeige bei der deutschen Staatsanwaltschaft wurde gemacht aber eingestellt.
Vielen Dank schon mal für Ihre Einschätzung
Guten Morgen,
für die eventuelle Berücksichtigung eines Verlustes aus dem Aktiengeschäft käme es aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten in Betracht, wobei der hier vorliegende Fall sicherlich seh besonders ist. Daher kann ich auch hier nur eine erste, aber nicht verbindliche Einschätzung geben. Insbesondere erfolgt die Einschätzung aufgrund des "sparsamen" Sachverhalts wie auch im Hinblick auf das eingesetzte Honorar.
Zum einen könnten Sie den Verlust, wie bei einer wertlosen Ausbuchung eines Wertpapiers begehren. Informationen hierzu finden Sie z.B. hier: https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2019/04/26/steuerlich-anzuerkennender-verlust-auch-bei-ausbuchung-wertloser-aktien/
Sie müssten hier natürlich die AKtien auch besessen haben und Nachweise über die wertlose Ausbuchung bzw. den endgültigen Verlust nachweisen.
Die zweite Möglichkeit zu prüfen wäre der Verlust einer privaten Darlehensforderung, wenn Sie das Geld nur zum Erwerb der Aktien weitergegeben wurde, die AKtien aber tatsächlich gar nicht erworben wurden. In dem Fall könnte folgendes Urteil für Sie von Bewandnis sein: https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2018/04/09/endgueltiger-ausfall-privater-darlehensforderungen-fuehrt-zu-steuerlich-abziehbarem-verlust/
Sie sollten den Verlust auf jeden Fall in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung angegeben. Sollte das Finanzamt die Verluste nicht anerkennen, so müssten Sie abwägen, ob ein Einspruch bzw. eine anschließende Klage Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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