nichtselbständige Tätigkeit + 400 € Job + selbständige Tätigkeit
August 2, 2011 | 20,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Hallo,
ich verfüge über ein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit über €1800 (TVÖD 8), verdiene € 400 im Nebenjob und ca. € 250 in nichtselbständiger Arbeit (Schreibarbeiten).
Wird der 400 €-Job in der Einkommensteuererklärung angegeben, wird er dann versteuert, welche Formulare muss ich beim Finanzamt einreichen? Gibt es eine Prognose, wie hoch die Einkommensteuer für 2011 sein wird?
Für Tipps wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich gerne Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform. Die Stellungnahme erfolgt auf Grundlage des dargestellten Sachverhalts. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das steuerrechtliche Ergebnis beeinflussen.
1. Gemäß Ihrer Angabe haben Sie eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung (TVÖD 8), eine nichtselbständige Arbeit - Schreibarbeiten mit 250€ mnl (ich gehe davon aus, dass Sie eine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben haben) und einen Nebenjob mit 400€ mnl.
2. Die steuerliche Behandlung bei dem Nebenjob hängt von der Art des Nebenjobs ab:
i) Wenn es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt, also keine selbständige Arbeit oder gewerbliche Tätigkeit, und Sie beim Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte abgegeben haben und Der Arbeitgeber die Pauschalabgabe (inkl. Pauschalsteuer) bezahlt hat, dann brauchen Sie Ihr Einkommen aus Minijob in der Steuererklärung nicht angeben. Sie können jedoch für den Nebenjob auch keine Werbungskosten oder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag beanspruchen.
ii) Wird der Nebenjob im Rahmen einer selbständigen Arbeit oder gewerblichen Tätigkeit ausgeübt, müssen Sie dafür eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Dabei sind auch die mit der Tätigkeit gebundenen Ausgaben zu berücksichtigen. Den Überschuss ist in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben.
3. Eine verlässliche Prognose über ESt 2011 kann man jetzt nicht geben, denn:
i) das Jahr ist noch nicht abgelaufen. Es könnte sich noch steuerliche Änderung mit sofortiger Wirkung ergeben,
ii) Ihr persönliches Verhältnis (Altersvorsorge, Sonderausgaben etc) hat stark Auswirkung auf die festzusetzende Steuer und ist notwendige Information für Berechnung der Steuer.
Ich hoffe, Ihnen im Rahmen dieser Erstberatung und gemäß Ihren Angaben jedoch einen Überblick über den Sachverhalt gegeben und Ihnen geholfen zu haben.
Für weitergehende Fragen stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Email: info@zdbz.de
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