Investitionsabzugsbetrag für Umbau geltend machen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite seit 12 Jahren als kleiner Selbstständiger ohne Mitarbeiter in der Baubranche mit unterschiedlichem geringem Einkommen: ~15-25T,
geringe Ausgaben, wegen Wohneigentum in Erbengemeinschaft, ledig
Sparrate von ca. 7Teuro/a
Seit 7 Jahren bearbeite ich meine Steuererklärung mit WISO... alleine,
jedoch sind 2012 einige Ereignisse hinzugekommen,
wofür ich eine strategisch ausgerichtete Beratung mit konkreten Vorschlägen ihrerseits wünsche.
Hier ein paar Eckdaten dazu:
angemeldet als Zeichnung, Design...
ausgeführt werden in Zusammenschluss mit anderen Ich-AGlern meist messebauartige Kunstaustellungsumbauten in Museen.
Dabei übernehmen wir die Malerarbeiten...
Da bleibt Zeit für eigene kleine Projekte:
2008 ETW 50m2 für 50T mit Eigenmittel gekauft, saniert, vermietet - 2012 verkauft: Gewinn ~40T
den möchte ich steuertechnisch auf mein zweites Objekt schieben:
2011 Ferienhaus auf dem Land für 50T mit Eigenmittel gekauft, angefangene Sanierung, eine Umwidmung in ein Wohnhaus ist geplant.
Kapitalbedarf für Umbau ca.50T in 2013 und 2014.
Noch nicht klar ist, ob ich dort später einziehen werde, oder das Objekt nach Fertigstellung verkauft oder vermietet wird.
Eine Gewinnerzielungsabsicht ist bis dato lediglich mit einer geplanten Photovoltaikanlage vorhanden, wofür auch das Dach erneuert werden soll.
1.
Kann ich für 2012 einen Investitionabzugsbetrag für den Umbau und Ausbau des Hauses in 2013 geltend machen?
Oder ist das nur mit Vermietungsabsicht möglich?
2.
In welcher Höhe?
Wie wird dabei Eigenleistung behandelt?
3.
Soll ich z.B. 2012 noch eine Photovoltaikanlage kaufen und gleich die Umsatzsteuerund verrechnen, und erst 2013 installieren lassen;
oder warten und jetzt dafür einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe 40% ansetzen?
4.
Zudem habe ich meine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung 2007 selber gekündigt.
Dort muss ich mich irgendwann wieder anmelden, und erwarte eine saftige Zahlung von ca. 20T.
Wenn ich das jetzt tun würde, könnte ich gleich 20T "verrechnen"..., und dies würde die anfallende Steuerlast ( inclusive der Krankenversicherungskosten für das nächste Jahr) reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Roland