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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Investitionsabzugsbetrag für Umbau geltend machen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite seit 12 Jahren als kleiner Selbstständiger ohne Mitarbeiter in der Baubranche mit unterschiedlichem geringem Einkommen: ~15-25T,
geringe Ausgaben, wegen Wohneigentum in Erbengemeinschaft, ledig
Sparrate von ca. 7Teuro/a
Seit 7 Jahren bearbeite ich meine Steuererklärung mit WISO... alleine,
jedoch sind 2012 einige Ereignisse hinzugekommen,
wofür ich eine strategisch ausgerichtete Beratung mit konkreten Vorschlägen ihrerseits wünsche.

Hier ein paar Eckdaten dazu:
angemeldet als Zeichnung, Design...
ausgeführt werden in Zusammenschluss mit anderen Ich-AGlern meist messebauartige Kunstaustellungsumbauten in Museen.
Dabei übernehmen wir die Malerarbeiten...

Da bleibt Zeit für eigene kleine Projekte:
2008 ETW 50m2 für 50T mit Eigenmittel gekauft, saniert, vermietet - 2012 verkauft: Gewinn ~40T
den möchte ich steuertechnisch auf mein zweites Objekt schieben:
2011 Ferienhaus auf dem Land für 50T mit Eigenmittel gekauft, angefangene Sanierung, eine Umwidmung in ein Wohnhaus ist geplant.

Kapitalbedarf für Umbau ca.50T in 2013 und 2014.

Noch nicht klar ist, ob ich dort später einziehen werde, oder das Objekt nach Fertigstellung verkauft oder vermietet wird.
Eine Gewinnerzielungsabsicht ist bis dato lediglich mit einer geplanten Photovoltaikanlage vorhanden, wofür auch das Dach erneuert werden soll.

1.
Kann ich für 2012 einen Investitionabzugsbetrag für den Umbau und Ausbau des Hauses in 2013 geltend machen?
Oder ist das nur mit Vermietungsabsicht möglich?
2.
In welcher Höhe?
Wie wird dabei Eigenleistung behandelt?
3.
Soll ich z.B. 2012 noch eine Photovoltaikanlage kaufen und gleich die Umsatzsteuerund verrechnen, und erst 2013 installieren lassen;
oder warten und jetzt dafür einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe 40% ansetzen?

4.
Zudem habe ich meine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung 2007 selber gekündigt.
Dort muss ich mich irgendwann wieder anmelden, und erwarte eine saftige Zahlung von ca. 20T.
Wenn ich das jetzt tun würde, könnte ich gleich 20T "verrechnen"..., und dies würde die anfallende Steuerlast ( inclusive der Krankenversicherungskosten für das nächste Jahr) reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen
Roland

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

1. Kann ich für 2012 einen Investitionabzugsbetrag für den Umbau und Ausbau des Hauses in 2013 geltend machen?

Nein. Grundsätzlich kann Investitionsabzugsbetrag nur für künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts geltend gemacht werden. Ein Haus ist steuerlich ein unbewegliches Wirtschaftsgut. Dafür kommt der Investitionsabzugsbetrag nicht in Betracht.

2. Somit ist erledigt mit der Frage 1.

3. Soll ich z.B. 2012 noch eine Photovoltaikanlage kaufen und gleich die Umsatzsteuer verrechnen, und erst 2013 installieren lassen; oder warten und jetzt dafür einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe 40% ansetzen?

Für Anschaffung eine Photovolaikanlage innerhalb 3 Jahren können Sie einen Investitionsabzugsbetrag i.H.v. 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten ansetzen. Die Anlage muss also nicht zwingend bereits in 2012 gekauft werden. Sie muss jedoch bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres angeschafft werden. Ansonst wird der Abzug in 2012 rückgängig gemacht.

Zu Punkt 4 wird keine Frage formuliert. Sie können gern über Nachfrage-Funktion hierfür die Fragen stellen, damit ich diese beantworten kann.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de


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Dr. Yanqiong Bolik

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