Werbungkosten / Fernstudium / Stipendium
August 28, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Ich habe 2009 ein Fernstudium begonnen. Da es sich um ein Studium nach Berufsausbildung handelt, möchte ich die Studiengebühren als Werbungkosten absetzen.
Ich habe allerdings auch von einer staatlichen Stelle ein (stuerfreies) Stipendium erhalten, welches einen Teil der Studiengebühren deckt. Dazu habe ich jährlich Zahlungen erhalten.
Kürzlich musste ich das Stipendium (inkl. Zinsen) zurück zahlen, da die Voraussetzung dafür nachträglich entfallen sind.
Nun stehe ich vor der Aufgabe (endlich) die Einkommenssteuererklärung 2009/2010/2011 anzufertigen.
Wie gehe ich mit dem erhaltenen und später zurück gezahlten Stipendium um? Muss ich die jährlich angefallenen Studiengebühren mit dem Stipendium verrechnen, da ich das Geld aus dem Stipendium ja de facto in dem jeweiligen Jahr erhalten habe? Wie gehe ich mit der Rückzahlung des Stipendiums (inkl. Zinsen) um?
Die bequemste Lösung wäre sicherlich, so zu tun, als wäre "überhaupt nichts gewesen", also als sei das Stipendium nie da gewesen - auch wenn ich dann die Zinsen nicht in Abzug bringen könnte.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass das Stipendium aus öffentlichen Mitteln bezahlt wurde, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Ausbildung unmittelbar zu fördern. Es ist vergleichbar z.B. mit BAföG-Stipendien.
Die Abziehbarkeit der Studiengebühren richtet sich nach § 11 Abs. 2 EStG: Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Der Teilbetrag der Studiengebühren, welcher durch das Stipendium gedeckt wurde, ist deshalb nicht in den Jahren während des Studiums anzusetzen. Diese Aufwendungen für Studiengebühren werden erst nach Abschluss des Studiums durch Rückzahlung des Stipendiums anfallen und können auch dann im Jahr der Rückzahlung geltend gemacht. Dazu gehören selbstverständlich die Zinsen.
Diese Vorgehensweise ist zwar nicht so bequem wie "überhaupt nichts gewesen", aber sie ist ggfs. für Sie wegen Progression vorteilhaft, insbesondere wenn Sie in Rückzahlungsjahren deutlich mehr verdienen als während des Studiums.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
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