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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Einkommen aus Zypern

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite seit letztem Jahr zeitweise auf Kreuzfahrtschiffen. Meine Veträge haben eine Dauer zwischen 6 Wochen bis 3 Monaten. In der restlichen Zeit bzw. wenn ich zwischen den Verträgen zu Hause (in Deutschland) bin, beziehe ich für diesen Zeitraum Arbeitslosengeld.
Meinen Wohnsitz habe ich weiterhin in Deutschland. Die Veträge werden über eine Firma geschlossen, die ihren Sitz in Zypern hat. Das Gehalt wird mir Brutto= Netto von Zypern aus auf mein deutsches Bankkonto überwiesen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich das Einkommen, dass ich im Jahre 2012 durch diese Schiffsverträge bezogen habe jetzt bei meiner Steuererklärung angeben muss bzw. ob diese nun rückwirkend durch mein hiesiges Finanzamt versteuert werden??

Vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

S.M.

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Da sie in Deutschland Ihren Wohnsitz haben, sind Sie in Deutschland mit Ihrem gesamten Welteinkommen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Zypern und Deutschland (DBA) werden Vergütungen für eine an Bord eines Seeschiffes ausgeübte unselbständige Tätigkeit nur in dem Staat besteuert, in dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat (Artikel 14 Abs. 4 DBA). Nach Ihrer Schilderung ist das Zypern.

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung rechnet Deutschland die für diese Einkünfte in Zypern gezahlte Steuer an (Artikel 22 Abs. 1 DBA). D.h. die Einkünfte aus Ihrer unselbständigen Tätigkeit unterliegen in Deutschland nach deutschem Recht der Einkommensteuer, auf die dann die zyprische Steuer angerechnet wird. Fällt in Zypern keine Einkommensteuer an, bleibt es folglich bei der deutschen Einkommensteuer auf diese Einkünfte.

Ferner wirkt sich das Arbeitslosengeld auf Ihre Einkommensbesteuerung in Deutschland aus. Zwar ist das Arbeitslosengeld eine einkommensteuerfreie Leistung (§ 3 Nr. 2 EStG). Es wird allerdings bei der Bestimmung Ihres Einkommensteuersatzes berücksichtigt, der zur Besteuerung Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte verwendet wird (= Progressionsvorbehalt) (§ 32 b Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Sie müssen somit für das Kalenderjahr 2012 bei Ihrem zuständigen Finanzamt in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgeben, in der Sie neben Ihrem Arbeitslosengeld auch die zyprischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angeben. Aufgrund Einkommensteuererklärung ermittelt dann das Finanzamt die Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2012. Zur Anrechnung der zyprischen Steuer müssen Sie den Steuerbescheid der zyprischen Finanzverwaltung vorlegen.

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Am Wieksbach 55
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges