Fahrzeug Leasing als Kleinunternehmer
Mai 15, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Thomas Textoris
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zum Leasing eines Fahrzeuges als Kleinunternehmer.
Ich habe nebenberuflich ein Kleingewerbe angemeldet im Bereich Internetdienstleistungen (Erstellung von Webseiten und Verkauf von Werbeflächen auf diesen) .
Ich übe diese Tätigkeit zuhause an meinem PC aus.
Ich habe in Kürze einen Beruf bei dem ich die Woche (Mo-Fr.) 30 km von meinem Wohnsitz weg arbeit und auch dort untergebracht bin.
Um meiner Nebentätigkeit weiterhin nachzugehen, würde ich Abends an einigen Tagen nach Arbeitsende noch nach Hause fahren und etwas für meine Nebentätigkeit arbeiten.
Nun meine Frage:
Ab wann kann ich Leasingkosten als Kleinunternehmer steuerlich geltend machen? Zählen hier auch schon die Fahrten zu meiner Wohnung bzw. zu dem Ort wo ich meine Tätigkeit ausführe? Wie viel % muss ich das Fahrzeug gewerblich nutzen um die Kosten bei der Steuer mit angeben zu dürfen?
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Zunächst stellt sich die Frage nach dem betrieblichen Nutzungsanteil. Bei einer betrieblichen Nutzung über 50%-100% liegt notwendiges Betriebsvermögen vor. Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10% und 50% liegt gewillkürtes Betriebsvermögen vor, unter 10% Privatvermögen. Der Nachweis der privaten/betrieblichen Nutzung ist durch ein Fahrtenbuch über einen repräsentativen 3-Monatszeitraum zu führen. Zu den betrieblichen Fahrten gehören auch Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Da sie am Arbeitsort untergebracht sind sollten die Fahrten zu Ihrem Wohnsitz/Arbeitsort (m.E.) als betriebliche Fahrten gelten.
Die o.g.Nutzungsverhältnisse sind schließlich entscheidend für die Ermittlung der privaten Nutzungsanteile.
Bei einer betrieblichen Nutzung über 50% kann die 1% Regelung angewendet werden. Ansonsten also in Fällen der betrieblichen Nutzung in Höhe von 10-50% oder auch über 50% (Wahlweise) ist dauerhaft ein Fahrtenbuch zu führen. Hierbei wird das tatsächliche Nutzungsverhältnis Privat-/Betriebsfahrten ermittelt.
Auch wenn der PKW sich im Privatvermögen befindend (unter 10%) können die betrieblich gefahrenen Kilometer mit 0,30 € berücksichtigt werden.
Ich hoffe Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Textoris
Steuerberater
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