Wohnsitz Deutschland Einkünfte selbständige Arbeit aus der Schweiz
April 10, 2013 | 40,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Für eine freiberufliche Tätigkeit in der Schweiz (Autorenhonorar) habe ich 10.000 CHF ohne Abzüge erhalten, eine Spesenpauschale von 5.000 CHF ohne Abzüge und für dramaturgische Tätigkeit in der Schweiz 5.000 CHF abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuer. Mein Wohnsitz ist in Deutschland. Wie muss ich diese Beträge in meiner deutschen Einkommensteuererklärung angeben? Bitte Gesetzesgrundlage mit angeben.
Umsatzsteuer fällt ja wohl nicht an, da kein steuerbarer Umsatz in Deutschland, richtig?
Danke für die Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
mit den vorgegebenen Informationen kann der Sachverhalt nicht abschließend beantwortet werden. Hier jedoch einige Hinweise:
Mit Ihrem Wohnsitz in Deutschland sind Sie grundsätzlich mit Ihrem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig. Die Frage, welches Land ein Besteuerungsrecht hat, ergibt sich hier aus dem DBA Deutschland Schweiz.
1) Selbständige Tätigkeit „Autorenhonorar“
Nach Art. 14 Abs. 1 DBA D-CH dürfen solche Einkunftsquellen nur in Deutschland besteuert werden. Wenn Sie mit Ihrer Tätigkeit jedoch eine „Betriebstätte“ oder feste Einrichtung in der Schweiz begründen würden, dann hätte die Schweiz das Besteuerungsrecht. Sie müssten aber dennoch die Einkünfte in Deutschland angeben, da der sog. Progressionsvorbehalt greift. Bei einer Autorentätigkeit nehme ich an, daß Sie diese von Deutschland aus ausgeübt haben. Somit sind diese Einkünfte als freiberufliche Einkünfte, § 18 EStG anzugeben und zu versteuern.
2) „dramaturgische Tätigkeit“
Hier wären mehr Details erforderlich, um die Einkünfte zu kategorisieren. Wem gegenüber haben Sie die dramaturgische Tätigkeit erbracht? Haben Sie selbst „agiert“ (als Schauspieler) oder ein Werk geschrieben für eine Theateraufführung?
Die Tatsache, dass aber Sozialversicherung und Quellensteuer abgezogen wurde, könnten darauf hin deuten, dass eine (wenn auch kurzfristige) nichtselbständige Arbeit vorliegt? Es könnte aber auch ein Quellensteuerabzug für eine künstlerische Tätigkeit vorliegen. In der Schweiz unterliegen auch Selbständige der Sozialversicherung.
Ich kann hier nur kurz die Möglichkeiten aufzählen.
- Wenn Sie Künstler sind im Sinne von Art. 17 DBA (vortragend bzw. ausübend und nicht werkschaffend), dann hat die Schweiz das Besteuerungsrecht. Sie müssen Ihre Einkünfte in Deutschland angeben, § 18 EStG. Diese wirken sich steuersatzbestimmend auf Ihre übrigen steuerpflichtigen Einkünfte aus, § 32b EStG. Angabe der Einkünfte in der Anlage AUS
- Wenn es eine „normale“ selbständige Tätigkeit wie oben ist, d.h. ohne Begründung einer festen Einrichtung/Betriebstätte in der Schweiz, dann Ergebnis wie oben, d.h. steuerpflichtig in DE, § 18 EStG
- Würden Sie eine feste Einrichtung begründen in der Schweiz (z.B. u.a. Aufenthalt länger 6 Monate), dann würde Deutschland freistellen, jedoch wieder den Progressionsvorbehalt anwenden.
- Liegt eine nichtselbständige Tätigkeit vor, dann hätte auch die Schweiz das Besteuerungsrecht mit Progressionsvorbehalt in Deutschland, Art. 15
Wenn Sie mir mehr Details liefern, kann ich im Rahmen der Nachfrage präzisieren!
Auch die USt kann nicht abschließend beantwortet werden:
Ihre Tätigkeit ist eine sonstige Leistung.
Erfolgt Sie an einen Unternehmer in der SChweiz, ist die Leistugn in Deutschland nciht steuerbar, in der Schweiz ANwendung des Reverse-Charge-Verfahrens (Bezugssteuer).
Erfolgt Sie an einen Nicht-unternehmer (auch öffentliche Einrichtung), so gilt wohl § 3a Abs. 3 Nr. 3a) UStG, d.h. Ort der Leistung in der SChweiz, keine deutsche USt.
Bei Präzisierung des Sachverhalts gerne nochmal ergänzende Hinweise über Nachfrage!
Reicht das als Orientierung?
Viele Grüße
Patrick Färber
StB
patrickfaerber@arcor.de
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?