Honorare durch freischaffende Tätigkeit in Österreich
Oktober 31, 2011 | 30,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Guten Tag,
ich habe in diesem Jahr durch freischaffende Tätigkeit als Autor verschiedene Honorare von österreichischen Institutionen erhalten. Mein Wohnsitz ist aber in Deutschland.
Die Summe liegt in jedem Fall über 2.000 Euro. Ich habe mir sagen lassen, daß man ab dieser Summe auch in Österreich eine Steuererklärung abgeben muß. Stimmt das?
Oder unterliegen diese Einkünfte nicht auch den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Österreich?
Nützt es, wenn ich für mehrere Honorare das Formular "Erklärung natürlicher Personen für Zwecke der DBA-Quellensteuerentlastung" vom Finanzamt stempeln lasse und bei den jeweiligen österreichischen Honorarzahlern vorlege?
Mit Dank und bestem Gruß!
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Einnahmen von den österreichischen Auftraggebern sind deutsche EInkünfte, wenn Sie nicht in Österreich tätig waren. Österreich hat in diesem Fall kein Besteuerungsrecht.
Daher ergibt sich gegenüber dem österreichischen Fiskus oder den Auftraggebern keine Deklarationspflicht. Ein Quellensteuer wird auf die Honorare ebenfalls nicht erhoben.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?