Wohnsitz in CH, Wohnung in DE gekauft
September 25, 2011 | 30,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Guten Tag,
ich bin in der Schweiz beruflich tätig und dort auch gemeldet,
meine Frau ebenfalls (beide mit "B-Bewilligung"), nun haben wir uns eine Wohnung in DE (direkt hinter der Grenze,zur Selbstnutzung) gekauft,
was muss ich beachten bzw. kommt steuerlich auf mich zu?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Ihren Angaben zufolge gehe ich davon aus, dass Sie und Ihre Frau vor dem Kauf der Wohnung in DE weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in DE hatten. Soweit Sie in DE keine Einkünfte bezogen haben, waren Sie bis zu Kauf der Wohnung in DE nicht einkommensteuerpflichtig.
Mit der Nutzung der gekauften Wohnung zu Ihrem eigenen Privatwohnzweck haben Sie einen Wohnsitz in DE. Sie sind somit ab diesem Zeitpunkt in DE unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die in der Schweiz erzielten Einkünfte werden auch bei der Einkommensteuerveranlagung nach dem Welteinkommensprinzip berücksichtigt.
Je nach der Einkunftsart wird das Besteuerungsrecht gemäß DBA-Schweiz entweder DE oder der Schweiz zugeordnet. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird je nach der Einkunftsart entweder Freistellungsmethode (ggfs. mit Progressionsvorbehalt) oder Anrechnungsverfahren angewendet.
Ich hoffen, ich konnte Ihnen dabei helfen, einen Überblick zu verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de
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