In Österreich wohnen, in DE und EU arbeiten
August 31, 2011 | 25,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Guten Tag,
Folgender Sachstand:
Ich bin von Deuschland zum 1.1.2011 nach Österreich gezogen, und weiterhin bei meinem Arbeitgeber in Deutschland angestellt. Durch diese Tätigkeit als Unternehmensberater, bin ich sowohl in Deutschland als auch in anderen europaischen Ländern wochentags tätig (projektgeschäft). Ich werde z.b. in 2011 ca. 120 Tage in Deutschland tätig sein, Rest in CH, NL und Österreich.
Ich zahle z.zt. meine Steuern wie bisher in Deutschland.
Frage 1: Wo werde ich nun steuerlich veranlagt?
Frage 2: Ich heirate in 2 Woche eine Österreicherin, die Ihre Steuern als Angestellte in AT zahlt. Welche Steuerklasse erhalte ich nun (Klasse 3?)?
Frage 3: Hat es eine Auswirkung (positiv wie negativ) wenn ich meinen Wohnsitz in Deutschland weiterhin behalte?
Besten Dank und Beste Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte bedenken Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Ihrer Angabe zufolge gehe ich davon aus, dass Sie ab 1.1.2011 keinen Wohnsitz in Deutschland haben und sich auch nicht länger als 6 Monate in Deutschland aufhalten. Sie sind in diesem Fall nur vorübergehend in Deutschland tätigen und werden beschränkt steuerpflichtig.
Sie erzielen in Deutschland Einkünfte aus unselbständiger Arbeit. Gemäß DBA-Österreich Art. 15 Nr.1. b) hat Deutschland das Besteuerungsrecht.
Der Splittingvorteil (Steuerklasse III) wird nur gewährt, wenn auch der Ehegatte unbeschränkt steuerpflichtig ist. Sie werden daher wahrscheinlich die Klasse 3 nicht bekommen. Als übriger beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer erhalten Sie stets die Steuerklasse I.
Wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland behalten, werden Sie wieder unbeschränkt steuerpflichtig. Ihnen wird dann der Grundfreibetrag i.H.v. 8004€ gewährt. Ggü einem beschränkt Steuerpflichtigen kann ein unbeschränkt Steuerpflichtiger grundsätzlich mehr Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.
Ihre Steuerpflicht in Österreich wird durch das Steuerrecht in Österreich geregelt. Hierfür sollen Sie Ihren Sachverhalt von einem österreichischen Kollegen überprüfen lassen.
Ich hoffen, ich konnte Ihnen dabei helfen, einen Überblick zu verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de
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