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Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Getrennte Veranlagung

Ich bin Schweizer, bekomme eine Rente und Pension in der Schweiz und lebe seit 2003 in Deutschland. Ich brauchte wegen der Quellensteuer in der Schweiz hier keine Steuern bezahlen. 2008 habe ich geheiratet und möchte gerne eine NV-Bescheinigung erhalten. Meine Frau ist allein veranlagt und hat nur eine kleine Rente. Ist die getrennte Veranlagung oder eine gemeinsame empfehlenswerter?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Renten aus der AHV und der Schweizer Pensionskasse sind in Deutschland mit dem Besteuerungsanteil zu versteuern, da Sie in D einen Wohnsitz innehaben. Waren Sie schon zum 1.1.2005 Rentner, da liegt der Besteuerungsanteil bei 50%, d.h. 50% der Rente unterliegt der Besteuerung. Mit jedem Jahr eines späteren Renteneintritts erhöht sich der Besteuerungsanteil um 2%. Dieselbe Regelung trifft auf Ihre Frau zu, wenn Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.

Vorbehaltlich einer genauen Überprüfung an Hand von detaillierten Zahlen dürfte eine Zusammenveranlagung günstiger sein, wenn Ihre Rente deutlich höher ist als die Rente Ihrer Frau.

Liegt das zu versteuernde Einkommen bei einer Zusammenveranlagung unter 16.008 Euro, müssen Sie keine Einkommensteuer entrichten, d.h. Sie würden eine NV-Bescheinigung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipom Betriebswirt

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Experte für Doppelbesteuerung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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