Getrennte Veranlagung
März 16, 2011 | 20,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Ich bin Schweizer, bekomme eine Rente und Pension in der Schweiz und lebe seit 2003 in Deutschland. Ich brauchte wegen der Quellensteuer in der Schweiz hier keine Steuern bezahlen. 2008 habe ich geheiratet und möchte gerne eine NV-Bescheinigung erhalten. Meine Frau ist allein veranlagt und hat nur eine kleine Rente. Ist die getrennte Veranlagung oder eine gemeinsame empfehlenswerter?
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Renten aus der AHV und der Schweizer Pensionskasse sind in Deutschland mit dem Besteuerungsanteil zu versteuern, da Sie in D einen Wohnsitz innehaben. Waren Sie schon zum 1.1.2005 Rentner, da liegt der Besteuerungsanteil bei 50%, d.h. 50% der Rente unterliegt der Besteuerung. Mit jedem Jahr eines späteren Renteneintritts erhöht sich der Besteuerungsanteil um 2%. Dieselbe Regelung trifft auf Ihre Frau zu, wenn Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.
Vorbehaltlich einer genauen Überprüfung an Hand von detaillierten Zahlen dürfte eine Zusammenveranlagung günstiger sein, wenn Ihre Rente deutlich höher ist als die Rente Ihrer Frau.
Liegt das zu versteuernde Einkommen bei einer Zusammenveranlagung unter 16.008 Euro, müssen Sie keine Einkommensteuer entrichten, d.h. Sie würden eine NV-Bescheinigung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipom Betriebswirt
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