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Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Steuererklärung Mieteinnahmen Verlust aus Vermietung von US Immobilien

Steuererklärung Mieteinnahmen / Verlust aus Vermietung von US Immobilien:

Ich habe seit 2012 Mieteinnahmen in den USA. In 2012 ist es ein Verlust von 1500 USD laut US Steuerbescheid. (total income = adjusted gross income = -1500)

Folgende Fragen:
(1) Ist Anlage AUS der richtige Platz? Wenn nein, wo dann (Anlage(n)/Zeilen)?
(2) Wenn ja, wo kommen die -1500 USD hin? Zeile 31 bis 35 oder Zeile 44 bis 48
(3) Wenn man Zeile 31 bis 35 oder Zeile 44 bis 48 ausfüllt, muss man den Betrag dann auch in Zeile 36 bis 40 schreiben?
(4) Muss der Betrag noch in eine andere Anlage und andere Zeile? Welche?
(5) Kann ich für die Währungsumrechnung oanda.com verwenden?
(6) Welches Datum oder Welchen Zeitraum verwende ich für die Währungsumrechnung?

Danke!

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Ich gehe davon aus, dass das Grundstück in den USA zu Ihrem Privatvermögen gehört. Bitte informieren Sie mich, wenn diese Annahme nicht zutrifft. Die steuerliche Folge könnte sich ändern.

Gemäß DBA US/DE werden Einkünfte aus der Nutzung unbeweglichen Vermögens nach Belegenheit besteuert. Die in den USA belegene Immobilie wird daher in den USA besteuert. In Deutschland werden positive Einkünfte aus in USA belegenen Immobilien mit Progressionsvorbehalt freigestellt (Art. 23 DBA US/DE). Die negativen Einkünfte dürfen nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Art und, aus demselben Staat ausgeglichen werden (§ 2a Abs. 1 EStG).

Die nach DBA steuerfreien negativen Einkünfte sind in Anlage AUS Zeile 44 bis 48 Spalte 5 einzutragen. In amtlicher Anleitung zur Anlage AUS wird ausdrücklich geschrieben: \"Negative Einkünfte i. S. d. § 2 a Abs. 1 EStG sind nicht hier (Zeilen 36 bis 40), sondern in den Zeilen 44 bis 48 einzutragen.\" Wenn Einkünfte aufgrund eines DBA im Inland steuerfrei sind, dürfen diese nicht in den Anlagen zur Einkommensteuererklärung enthalten sein (ausgenommen Anlagen N und N-AUS). Daher ist der Betrag auch nicht in anderen Anlagen einzutragen.

Sie können gern den Wechselkurs von oanda.com zum Stichtag 31.12.2012 verwenden. Oft verwendet die Finanzverwaltung die vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Umrechnungskurse/2013-01-02-Umsatzsteuer-Umrechnungskurse-2012.html

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.dr-bolik.de

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Dr. Yanqiong Bolik

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