Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerungsabkommen

Lebe, wohne (mit familie) und arbeite in VAE. Deutsche,habe auch wohnsitz (Haus)in Deutschland, arbeite f deutsche Firma, Lohn wuede durch ATE bis lang nicht versteuert. Jezt mit DBA hat es sich die situation geandert.

Wegen DBA muss wohnsitz in Deutschland aufgegeben werden und wird es gemacht. Lohn wird von deutschland an VAE ueberwiesen.
1. Ist damit mein Lohn steuerfrei
2. Fuer die latzten drei jahren hatte ich steuerfreier Lohn -Wird das durch DBA mit VAE fuer die letzten 3 Jahren rueckwirkend gemacht.
Danke

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Sind Sie nur dann in D bzgl. der Einkünfte in den VAE, wenn Sie in D weder EINEN Wohnsitz noch den GEWÖHNLICHEN Aufenthalt haben. Durch den Wegzug in die VAE haben Sie keinen gewöhnlichen Aufenthalt (dies ist ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als 6 Monaten) mehr. Den Wohnsitz haben Sie nur dann aufgegeben, wenn Sie in D keine Wohnung mehr haben. Die Abmeldung aus D alleine genügt nicht, denn die melderechtlichen Vorschriften spielen für die Wohnsitzbestimmung keine Rolle. Wenn Sie die Wohnung beibehalten und sich lediglich melderechtlich abgemeldet haben, dann haben Sie immer noch einen Wohnsitz in D!

Ab dem Zeitpunkt, in dem Sie weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in D haben, sind Sie in D nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig. Für die Vergangenheit gilt das nicht.

Bisher hatten Sie steuerfreie Einkünfte nach dem ATE. Durch das neue Doppelbesteuerungsabkommen fällt die Steuerfreiheit rückwirkend ab dem 1.1.2009 weg. Ihre Einkünfte bis zum 31.12.2008 sind auf jeden Fall noch steuerfrei. Für 2009 würde ich mich auf den Vertrauensschutz auf die alte Regelung berufen, denn das DBA wurde am 01.07.2010 abgeschlossen und zwar mit Rückwirkung zum 1.1.2009. Wenn Sie schon vor dem 1.1.2009 nach dem ATE steuerfrei tätig waren, sollten Sie versuchen , sich auf den Vertrauensschutz auf die alte Regelung gegenüber dem Finanzamt zu berufen.

Soweit Sie in 2010 einen Wohnsitz in D hatten. müssen Sie auf jeden Fall die Einkünfte aus den VAE in D versteuern.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Doppelbesteuerung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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