Wechsel im Angestelltenverhältnis in die Schweiz
April 29, 2013 | 30,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Ich bin Deutscher und werde in Kürze eine Stelle in der Schweiz antreten.
Dazu habe ich folgende Fragen:
- muss ich mich komplett in Deutschland abmelden, da ich einen Wohnsitz etc. in der Schweiz haben werde?
- kann ich meine Wohnung (Miete) weiter behalten, auch wenn ich mehrheitlich in der Schweiz und international tätig sein werden?
- ist dieser Umstand - die Wohnung in München zu behalten - nachteilig für mich, da ich komplett in der Schweiz versteuern werde?
- Was passiert mit aktuellen Bankkonten in Deutschland (z.B. um die Miete München abzuwickeln)?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und beste Grüße aus München
Klaus Wurmseder
Sehr geehrter Herr Wurmseder,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Basis Ihrer Angaben , des Einsatzes und im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworte. Dabei gehe ich davon aus, daß Sie (bitte ggf. Info, da andere Beurteilung möglich)
- In der Schweiz eine Wohnung/Wohnsitz haben werden
- Im Angestelltenverhältnis für eine Schweizer Firma arbeiten und von dieser bezahlt werden (keine Entsendung aus Deutschland?)
- Sie offensichtlich Dienstreisen in der Schweiz, Deutschland und Drittländer haben werden
- (bitte bestätigen oder widersprechen) nicht verheiratet sind
- (bitte bestätigen oder widersprechen) Familie bzw. ihr soziales Umfeld in München behalten werden und an Wochenenden dorthin zurückkehren?
Ergänzende Frage: Welche Niederlassungbewilligung (C?) werden Sie haben? Werden Sie als internationaler Wochenaufenthalter quellenbesteuert werden?
1) Abmeldung in Deutschland?
Sie sind nicht gezwungen, den Wohnsitz in Deutschland abzumelden, da es durchaus möglich ist, mehrere Wohnsitze in verschiedenen Ländern zu haben. Dies führt dann ggf. zum „Doppelwohnsitz“und „Doppelansässigkeit“, welche per se nicht problematisch sein müssen. Im übrigen haben für steuerliche Zwecke die melderechtlichen Vorschriften nur indizielle Bedeutung.
2) Behalten der Wohnung
Aus Antwort 1 folgt daher, dass Sie Ihre Wohnung in München weiterhin behalten können.
3) Dieser Umstand nachteilig?
Aufgrund Ihrer Beschreibung sind Sie sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig. Sofern Sie Ihren Lebensmittelpunkt weiterhin in München haben, gelten Sie für die Vermeidung der Doppelbesteuerung als in Deutschland „ansässig“.
Daraus folgt: Ihr Gehalt in der Schweiz wird nur dort besteuert. Deutschland stellt diese Einkünfte frei und unterwirft Sie dem sog. Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Sollten Sie andere Einkünfte in Deutschland haben (Vermietung etc.), so sind diese weiterhin in Deutschland zu besteuern und Ihre Einkünfte aus der Schweiz werden (nur) für die Berechnung des deutschen SteuerSATZES berücksichtigt. Beachten Sie aber, daß bei Dienstreisen in Drittländer und Deutschland wiederum DEUTSCHLAND das Besteuerungsrecht hat. Ihr Gehalt muss dann nach Tagen aufgeteilt werden, die Sie in der Schweiz waren (Steuererklärung Schweiz) und in Deutschland oder Drittländern waren (Steuererklärung Deutschland).
Wenn Sie es irgendwie steuern können, so empfehle ich, den Jobwechsel zum Jahresende zu machen.(Nur) im Jahr des Wegzugs wirken sich nämlich Ihre in der Schweiz erzielten Einkünfte wieder über den Progressionsvorbehalt auf den Steuersatz aus, den Sie auf die bis zum Wegzug in Deutschland erzielten Einkünfte haben.
Fazit: Nachteilig nein, sofern in Deutschland keine Einkunftsquellen bestehen (Zinsen Bankkonto siehe nächste Frage). Wenn Ihr Gehalt aufgeteilt würde, dann schon nachteilig, da wieder Progressionsvorbehalt.
4) Bankkonto in Deutschland
Sofern hier bedeutende Zinserträge anfallen würden (bei normalen Bankkonten normalerweise nicht der Fall), so wären diese eigentlich in der Schweiz zu versteuern. Im DBA D-CH ist jedoch hierfür eine Besonderheit vorgesehen, so daß Zinsen theoretisch in Deutschland zu besteuern sind.
Die Materie ist nicht ganz übersichtlich, ich hoffe aber, Ihnen Ihre Fragen angemessen beantwortert zu haben!
Viele Grüße
Patrick Färber
Steuerberater
patrickfaerber@arcor.de
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