Arbeitsvertrag in Deutschland, Wohnsitz in UK, kann ich Flugkosten, etc absetzen?
August 27, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Wirtschaftsprüfer André Hintz
Ich wohne (Hauptwohnsitz) in UK und werde einen Arbeitsvertrag in Deutschland annehmen. Arbeitsort wird Frankfurt sein.
Ich bekomme nichts erstattet, muss also Flugkosten, etc selbst zahlen.
ich will meinen Hauptwohnsitz in UK behalten und somit von Mo-Fr in Frankfurt sein und meinen Zweitwohnsitz haben.
Sa-So werde ich in UK sein.
Besteuerung ist somit Deutschland.
Kann ich meine woechentlichen Flugkosten, Zweitwohnsitzkosten, etc absetzen?
Kommen sonstige Steuern von UK Staatsseite noch auf mich zu (DBA?)
Sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.
Sofern Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin in Großbritannien liegt und Sie nur nach Deutschland kommen um zu arbeiten, sind Sie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig.
Somit sind die Einkünfte die Sie in Deutschland erzielen steuerpflichtig. Grundsätzlich gilt, dass der Lohnsteuerabzug von Ihrem Arbeitgeber bereits abgeltende Wirkung hat.
Sie können jedoch eine Veranlagung beantragen, indem Sie eine Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt in Frankfurt einreichen. In dieser Steuererklärung können Sie alle mit Ihrem Einkünften wirtschaftlich zusammenhängende Werbungskosten gelten machen, solange im Einzelfall das Gesetz nicht entgegenspricht.
Zu beachten ist, dass die doppelte Haushaltsführung an strenge Voraussetzungen geknüpft ist. Sie müssen z.B. darlegen, dass Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin in UK liegt und dass Sie dort über einen eigenen Hausstand verfügen. Die Zweitwohnung muss an Ihrem Beschäftigungsort in Deutschland liegen. Die Flugkosten können Sie dann als Familienheimfahrten ansetzen.
Erzielen Sie weitere Einkünfte außerhalb von Deutschland, sind diese in Großbritannien steuerpflichtig, wenn Großbritannien das Welteinkommensprinzip verfolgt wie Deutschland auch. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen wird nur vermieden, dass Einkünfte nicht zweimal oder keinmal besteuert werden. Es kann jedoch sein, dass Großbritannien die Einkünfte aus Deutschland unter Progressionsvorbehalt stellt. Dann werden diese Einkünfte bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. Nähere Auskünfte zum Steuerrecht in Großbritannien kann und darf Ihnen jedoch nur ein Steuerberater aus Großbritannien geben.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
André Hintz
Steuerberater
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