Anlagevermögen Wohn und Geschäftshaus
Guten Abend, ich habe eine Frage zum Anlagevermögen in einer mir überlassenen BWA Gebäude und Praxis.
085 und 140 , handelt es sich hier um folgenden Sachverhalt -Wenn die betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 % (beides inklusive) liegt, so hat der Unternehmer ein Wahlrecht der Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen. Dieses kann nur durch eine Einlagebuchung ausgeübt werden. Unterbleibt diese Einlagebuchung, so ist es im Nachhinein nicht möglich, das Wirtschaftsgut rückwirkend dem betrieblichen Bereich zuzuordnen. Die private Mitbenutzung ist auch hier wieder mit den anteiligen Kosten zu erfassen. -
Welcher Wert muss hier Bilanziert werden? Der gesamte Kaufpreis oder der nur der für die Anteilige gewerbliche Nutzung? Ich bin Vertragspartner mit Stiller Beteiligung im Einzelunternehmen. Sind hier nur Praxis und Anteilig Grundstück bilanziert worden? Wie wäre das zu bewerten?
Folgende Eckdaten liegen Vor. Kaufpreis 199.000 Euro Anteil dieser Person am Gebäude 50% also 99.500.
Für Grundstückswert 085 tauchen 11.300,- auf und für Praxis 140 11.600,-Euro also 22.900,- Euro zusammen.
Der Kaufpreis liegt unter Zeitwert 265.000 ca. Grundstück 1382 * 70 (Ortsbodenwert)
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Die Stille Beteiligung und erscheint ihn der bilanz überhaupt nicht. Weder Fremdkapital noch sonstige Verbindlichkeiten, auch nicht 0760 oder 0770 Patr. Darlehen nach Datev. - wie wäre das zu bewerten.
Vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen