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Frag einen Steuerberater zum Thema Bilanz

Privateinlage gebrauchter Gegenstände

Arbeitnehmer A ist seit Jahren als Angestellter tätig.
Am l.10.2010 eröffnet er einen Betrieb und erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Bei der Betriebseröffnung wählt er
die Gewinnermittlung nach § 5 EStG.
Er legt einen Schreibtisch(AK 2005: 600 €, Teilwert 2010: 200 €) und ein Regal (AK 2008: 400 €, Teilwert 2010: 300 €) in sein Betriebsvermögen ein.
Die AK des Schreibtisches und des Regals hat A bereits in voller Höhe als Werbungskosten im Rahmen seines beruflich genutzten Arbeitszimmers geltend gemacht. Seit
1.10.2010 wird das Arbeitszimmer ausschließlich für seine gewerbliche Tätigkeit genutzt.
Mit welchen Werten sind die Einlagen anzusetzen und wie begründet man das?

Vielen Dank im Voraus

Jürgen O.

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Der Schreibtisch und das Regal sind abnutzbare Wirtschaftsgüter. Durch die Einlage führen Sie diese Wirtschaftgüter aus Ihrem Privatvermögen ins Betriebsvermögen.

Die Einlage des Schreibtisches erfolgte am 5. Jahr (in 2010) nach der Anschaffung (in 2005). Der Einlagewert entspricht nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG dem Teilwert des Schreibtisches zum Zeitpunkt der Einlage.

Die Einlage des Regals erfolgte innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung. Der Einlagewert ergibt sich als Anschaffungskosten abzgl. des Wertes, der als Werbungskosten geltend gemacht wurde (H 6.12 EStH). Somit beträgt der Einlagewert für das Regal in Ihren Fall 0 EUR.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de

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