Besteuerung von Angestellter
März 13, 2012 | 20,00 EUR | beantwortet von Matthias Wander
War bei meinem vater als Angestellte beschäftigt.
Mit seinem Tod erbe ich mit 3 anderen, die dort nicht beschäftigt sind, seine Firma. Ich werde lt.Stb zum Unternehmer, trotz das Krankenkasse mir mit Statusfeststellung bestätigt, daß ich kein Unternehmer bin.
Nun wird mir mein Gehaltin Bilanz als Entnahme berechnet.
Ich habe keinerlei Befugnisse wie ein Unternehmer !!
Was ist richtig, wie kann man das auflösen.
Wenn ich als einzige was dazu tue, die anderen nicht, und sie haben dann somit einen höheren Gewinn und ich eine Entnahme?
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Es ist zunächst zu unterscheiden, ob die Firma Ihres Vaters ein Einzelunternehmen war oder eine Kapitalgesellschaft. Bei einer Kapitalgesellschaft wären Sie weiterhin angestellt und würden ein Gehalt beziehen.
Nach Ihren Angaben gehe ich jedoch davon aus, dass es sich bei der Firma um ein Einzelunternehmen handelte und mit der Erbschaft eine GbR entstanden ist. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie als Mitunternehmerin in der Krankenkasse nicht mehr versicherungspflichtig. Sie müssten sich dann freiwillig in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung versichern.
Die Behandlung Ihres "Gehalts" als Entnahme ist richtig, da Sie kein Gehalt mehr beziehen sondern an dem Gewinn des Unternehmens, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zu 1/4 beteiligt sind. Ihren Gewinnanteil können Sie aus dem Unternehmen entnehmen. Als Mitunternehmerin haben Sie unternehmerische Befugnisse.
Wenn Sie als Einzige von den Erben, in dem Unternehmen aktiv mitarbeiten, können Sie für Ihre Tätigkeit einen Vorabgewinn bzw. Tätigkeitsvergütung vereinbaren.
Evtl. können Sie auch Ihre Anteile veräußern oder aber die Anteile der anderen Erben erwerben.
Ich würde auf jeden Fall diesbezüglich mit Ihrem Steuerberater sprechen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Wander
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?