LfA Darlehen
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem eine GmbH gegründet wurde und insgesamt 3 Gesellschafter beteiligt waren, wurden von dem damaligen Hauptgesellschafter (69%) ein LfA Darlehen über xxxEUR beantragt und xxxxEUR(69%) ausbezahlt, wobei jedoch eine Sicherungsübereignung der GmbH Räume an die Bank als Grundvoraussetzung bestand, da der Darlehensnehmer keine bzw nur geringfügige Sicherheiten hatte. Die Gesellschaft hat mit einem Gesellschafterbeschluss mit dem Wortlaut
'Die Zins- und Tilgungsleistungen für die xxxxx gewährten LfA-Darlehen in Höhe von xxx.--, welche der Gesellschaft zur Verfügung stehen, übernimmt die Gesellschaft.'
die Tilgung udn Zinsleistungen übernommen.
Nun stellen sich drei Fragen:
1.) Ist dies ein Darlehen für die Firma?
2.) Von wem, LfA oder Gesellschafter?
3.) Ist dies als Gesellschafterdarlehen zu werten?
MfG
Joerg Lindner