ergänzend zu gestriger Frage Besteuerung von Angestellter - Bilanz
März 14, 2012 | 20,00 EUR | beantwortet von Andreas Schupp
Warum wird bei steuerlicher Bewertung außer Acht gelassen, daß die Statusfeststellung der Dt.RV ergeben hat, daß der Gesellschafter kein Unternehmer ist?
Dieser in der Firma arbeitende Gesellschafter hat auch nur 7/48 Anteil.
Warum gilt dies in Bilanz als Gewinn? Wenn Firma Minus macht und der angebliche Gesellschafter Gehalt bekommt, sind das Kosten , weil kein Gewinn da ist, von dem man es wegnehmen kann. Gesellschafter ist auch kein Unternehmer laut den Definitionen dazu !
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln auf dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass bei meinen Ausführungen der von Ihnen dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass das Abwandlungen gleich welcher Art oder die Zweideutigkeit der gemachten Informationen das steuerrechtlich korrekte Ergebnis beeinflussen können.
Bitte beachten Sie, das ich aus berufsrechtlichen Gründen nicht auf rechtliche Fragen eingehen kann.
Im vorgenannten Sachverhalt wurde der Steuerpflichtige durch den Tod des einstigen Unternehmers automatisch als Erbe zum Mitunternehmer einer Personengesellschaft.
Die wurde er deshalb, da er zusammen mit 3 weiteren Personen Erbe des Vermögens war.
Ein Mitunternehmer erzielt kraft Gesetz (§ 15 Absatz 1 Nr.2 Einkommensteuergesetz) Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Die Zahlung eines Gehalts ist bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht möglich.
Hier wird mit der Entnahme von Geld quasi Gewinn des Unternehmens vorab entnommen.
Soweit Ihm die Entnahme für seine Dienste als Tätigkeitsvergütung durch gesellschaftliche Vereinbarung zugerechnet wird, gehört diese Vergütung zu seinem Gewinnanteil in der Personengesellschaft.
Von diesem Gewinnanteil zahlt er dann entsprechend die Sozialversicherung sowie evtl. Einkommensteuer Vorauszahlungen usw..
Soweit die Firma Verluste fährt, wird dem Gesellschafter der Personengesellschaft der Verlust entsprechend seinem Anteil an der Gesellschaft zugerechnet. Hierbei schmälert jedoch eine Tätigkeitsvergütung als Vorab den Verlust.
Hinsichtlich der Frage ob ein Gesellschafter ein Unternehmer ist gibt es folgende Antworten:
1) Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG etc.) ist kein Unternehmer, sondern die Kapitalgesellschaft. Dieser Gesellschafter kann somit als Angestellter Gehalt beziehen.
2) Gesellschafter einer Personengesellschaft sind in der Regel als Mitunternehmer anzusehen, da Sie Mitunternehmerinitiative (Teilhabe an Entscheidungen)und Mitunternehmerrisiko (Beteiligung auch am Verlust)tragen.
Die Feststellung der Rentenversicherung hat nichts mit der Bilanzierung zu tun. Im Sozialversicherungsrecht sind andere Maßstäbe anzuwenden. Hier geht es insbesondere um die Frage der Pflichtversicherung in der Rentenversicherung.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Andreas Schupp
STEUERBERATER
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