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Frag einen Steuerberater zum Thema Bilanz

Investitionsabzugsbetrag / SoPo mit Rücklage

Ich habe in der Bilanz 2007 einen SoPo mit Rücklageant. in Höhe von 14.400 € (Investitionsabzugsbeträge für 4 Pkw von jeweils 3600 €) gebildet. 2009 wurden drei Pkw angeschafft und 2010 einer. Nun mache ich die Bilanz 2009 und merke das ich den Abzugsbetrag nicht in die Bilanz hätte buchen dürfen, sondern ausserbilanziell abziehen müssen.
Wie bekomme ich die 14.400 € aus der Bilanz? Soll ich die Auflösungen in der Bilanz buchen(obwohl es eigentlich falsch ist)? Ich brauche eine Antwort mit konkreten Buchungssätzen für 2009 und 2010.
Wie würde ich buchen wenn ich den Pkw in 2010 nicht angeschafft hätte.
Alle Vorraussetzungen sind erfüllt.

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt bantworten möchte:

Sie haben in 2007 versehentlich die alte Ansparrücklage gebucht, obwohl für Wirtschaftsjahre, die nach dem nach dem 18.08.2007 enden, der neue Investitionsabzugsbetrag gilt.

Sie buchen zum 1.1.2009, also in dem Jahr, für welches Sie die Bilanz erstellen wie folgt:

Sonderposten mit Rücklageanteil im Soll an Anfangskapital im Haben. Die Buchung ist Gewinn neutral und die Rücklage ist aufgelöst. Damit ist alles erledigt.

Wenn Sie in 2010 das Fahrzeug nicht anschaffen, dann ist der Betrag in 2007 in Höhe von Euro 3.600 Gewinnerhöhend zuzuschlagen. Ihr Einkommensteuerbescheid 2007 wird dann zu Ihrem Nachteil geändert, da der Gewinn dadurch in 2007 um 3.600 Euro höher ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Bilanz

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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