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Frag einen Steuerberater zum Thema Bilanz

GmbH Verkauf Abschluss-Bilanz

Werte aus der Bilanz 2012

Geschaeftsausstattung 16.734,63
Geldmittel+Konten 1.863,65
sonst.Guthaben 1.673,92
Forderungen 6.417,24
Summe A K T I V A 26.689,44

Stammkapital einbezahlt 26.689,44
Summe P A S S I V A 26.689,44

Diese GmbH soll verkauft werden mit den Girokonten. Die Guthaben werden jedoch vorher an die Gesellschafter anteilig ausbezahlt. Die bestehenden (eingeräumten) Kontokorrentkredite werden vor Verkauf
auf Null gestellt. Die GmbH hat keinerlei Verbindlichkeiten oder Steuerrückstände. Der Verlustvortrag zum 31.12.2012 beträgt 207.417,07. Die Geschäftsausstattung kann wegen aufgeschobener AfA sofort um 6.734,63
abgeschrieben werden. Beim dem Rest von 10.000,-- handelt es sich um ein nicht abschreibungsfähiges Kunstobjekt, welches die Gesellschafter mit den Geldmitteln, sonst.Guthaben und Forderungen nicht mitverkaufen und gegen das einbezahlte Stammkapital verrechnen. Dadurch entsteht kein Gewinn, da die Entnahmen geringer als das Stammkapital sind.
Somit wäre die GmbH nach Durchführung der Umbuchungen dieser Positionen auf der Aktiv-Seite und Passiv-Seite auf 0,00. Ergibt sich daraus ein Problem, speziell entsteht damit eine Haftung für den Geschäftsführer, wenn er diese Handlungen (Herausgabe der Aktiva an die Gesellschafter vor Verkauf) durchführt.

Der Käufer der Gesellschaftsanteile ist damit einverstanden.

Wirtschaftsprüfer André Hintz

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Gesellschaftsrechtliche  Probleme

Eine Auszahlung des Gesellschaftsvermögens unterhalb des Stammkapitals ist gesellschaftsrechtlich nicht zulässig. Bei einer GmbH sind die Gesellschafter verpflichtet mindestens das Stammkapital der GmbH zu erhalten. Eine Bilanz mit beiden Seiten 0,00 Euro kann auf diese Weise nicht entstehen. Der Geschäftsführer kann dies nicht durchführen, da er sonst gegen gelten Recht verstößt. Er würde sich Schadensersatzpflichtig machen.

Steuerrechtliche Probleme

Eine Auszahlung des Gesellschaftsvermögens ohne Rechtsgrundlage ist eine Schenkung oder verdeckte Gewinnausschüttung. Hier können steuerliche Pflichten je nach den persönlichen Steuerverhältnissen entstehen. Dies ist insbesondere Abhängig, welcher Gesellschafter welches Gesellschaftsvermögen erhält.

Noch ein weiterer Hinweis bei einem Gesellschafterwechsel (abhängig von der Höhe des Anteilswechsels) kann der Verlustvortrag teilweise oder vollständig untergehen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

André Hintz
Steuerberater
Steuerberatung@andrehintz.de

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Wirtschaftsprüfer André Hintz