Eigenkapitalvortrag in Bilanz für Einzelunternehmer
März 4, 2017 | 75,00 EUR | beantwortet von StB Steffen Becker
Muss ich auch als Einzelunternehmer in der Bilanz einen Verlustvortrag oder Gewinnvortrag des Eigenkapitals vornehmen und wenn ja, wie?
Hintergrund: Wir bilanzieren seit 2013, da hatten wir als Schlusskapital des Vorjahres gerundet 20.000€, was wir aber nicht als Anfangskapital nach 2014 übernommen haben.
Das negative Eigenkapital Ende 2014 in Höhe von gerundet 4000€ haben wir entsprechend auch nicht als Anfangskapital nach 2015 übernommen.
Das Finanzamt moniert jetzt, dass 2015 das Anfangskapital 0,00 beträgt im Unterschied zu dem Schlusskapital 2014 in Höhe von 4000€.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Ein Gewinn bzw. Verlust erhöht bzw. vermindert ja Ihr Eigenkapital eines Jahres, so dass das entsprechend -unter anderem- durch Jahresüberschuss erhöhte oder durch Verlust verminderte Schlusskapital als Vortrag in das Folgejahr zu übertragen ist.
Die Summe aus
Anfangskapital
abzgl. Entnahmen
zzgl. Einlagen
zzgl. Jahresüberschuss (bzw. abzgl. Verlust)
ergibt Ihr Schlusskapital eines Jahres. Diesen Betrag müssen Sie als Anfangskapital in das Folgejahr vortragen.
Ein separater Gewinn- oder Verlustvortrag findet im Einzelunternehmen nicht statt.
Sie beginnen mit dieser Rechnung im Jahr 2013 und führen das Kapital dann so fort.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
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