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Frag einen Steuerberater zum Thema Bilanz

Fehlbeträge bei einer KG

angenommen der Kommanditist einer KG entnimmt das ganze Jahr Privatentnahmen aus der KG auf ein privates Sparkonto (es wird nicht ausgegeben) und belässt den Gewinn in der KG und am Ende ist in der Bilanz ausgewiesen "XXX EUR nicht durch Eigenbetrag gedeckter Fehlbetrag" und in gleicher Summe "XXX EUR Verbindlichkeit gegenüber Kommanditist". Laut Bank liegt jetzt ein Verlust vor und die Bank erklärt die KG als kreditunwürdig und das nicht mehr vorstellbar sei, wie die KG in den nächsten Jahren wirtschaftlich arbeiten kann. Die KG hat aber keine Schulden ausser die an den Kommanditisten und erzielt auch erheblichen Gewinn. Wie kommt jetzt so ein buchhalterischer Verlust zustande? Ist die Erklärung dass die Privatentnahmen umgebucht werden müssten, als Gewinnentnahme oder als Forderung gegenüber Kommanditist, damit der buchhalterische Verlust ausgeräumt wird? Oder wie kann ich das der Bank am besten erklären um meine Bonität glaubhaft zu machen? Die Privatentnahmen mindern ja nur das Eigenkapital und nicht den Gewinn. Oder habe ich oder die Bank hier einen Denkfehler?

Steuerberater Knut Christiansen

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehmen möchte:

Grundsätzlich führt die Überweisung auf ein privates Sparkonto zu einer (Gewinn-)Entnahme. Dadurch wird das Eigenkapital der KG, das eigentlich durch den Gewinn ansteigt, wieder gemindert. Wird mehr entnommen, als Gewinn erwirtschaftet, entsteht in Laufe der Zeit ein "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag". Bilanziell hätte die KG in dem Fall mehr Schulden als Vermögen. Sofern Sie den Gewinnanspruch des Kommanditisten noch als Verb. gg. dem Kommanditisten ausgewiesen haben, fehlt hier ggfs. noch die Buchung der Privatentnahme zum Ausgleich des Verbindlichkeitenkontos. An der Eigenkapitalsituation der KG ändert sich aber nichts. Das ist aus Bankensicht sicherlich nicht vorteilhaft. Daher besteht die Möglichkeit einer Verbesserung darin, das Eigenkapital wieder durch Privateinlagen des Kommanditisten zu erhöhen oder mittelfristig weniger zu entnehmen, als Gewinne entstehen.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne eine kostenlose Rückfrage ein.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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