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Frag einen Steuerberater zum Thema Bilanz

Nettovermögen der GmbH

Guten Tag,
ich habe eine Vermögensverwaltende GmbH neu gegründet (alleiniger Gesellschafter). In diese habe ich 12.500€ Stammkapital eingezahlt.
Ich möchte für meine Firma ein Firmendepot eröffnen. Die Bank verlangt, damit ich auf Margin handeln kann, dass die Gesellschaft über ein Nettovermögen sowie über ein liquides Nettovermögen von mindestens 100.000€ verfügt.

Ursprünglich hatte ich vor das Geld über ein Gesellschafterdarlehen in die Firma einzubringen. Dieses würde dann aber nicht das Nettovermögen erhöhen, da es sich dabei um eine Verbindlichkeit handelt, falls ich richtig liege.
Als alternative würde ich über ein Gesellschafterbeschluss eine Einlage in die Kapitalrücklagen über den fehlenden Betrag vornehmen.

1: Habe ich den Sachverhalt bezüglich Gesellschafterdarlehen sowie der Einlage in die Kapitalrücklage und dem Nettovermögen richtig erkannt?
2: Wie würde ich den Beschluss richtig formulieren?
3: Gibt es bei der Einlage in die Kapitalrücklage irgendwelche Besonderheiten, welche ich beachten muss? (Einkommensteuer, etc.)
4: Gäbe es auch einen besseren Weg, um das obige definierte Ziel zu erreichen?

Vielen dank

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