Buchung Par 15a UStG
April 5, 2017 | 30,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Hallo, ich habe eine Frage zur Buchung eines immobilienwirtschafdtlichen §15a UStG-Falls. Ausgangsfall: Aufgrund einer steuerschädlichen Vermietung innerhalb der Berichtigungsperiode wird eine 15a Korrektur (monatlich 1/120) notwendig. Bislang buchen wir jeden Monat die anteilige Vorsteuerkorrektur (Aufwand an Vorsteuer). Ich bin aber unsicher, ob man nicht mit Entstehung des 15a-Falls den gesamten Korrekturbetrag gegen Rückstellung buchen müsste (Aufwand an Rückstellung aus 15a) und diese Rückstellung dann monatlich gegen Vorsteuer auflöst.
Für eine Beantwortung wäre ich dankbar.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Meiner Einschätzung nach ist hier noch keine Rückstellung zu bilden. Die Vorsteuerkorrektur entsteht nach Gesetz mit jedem Voranmeldungszeitraum, sie entsteht nicht mit der Nutzungsänderung. Auch sehe ich keine wirtschaftliche Entstehung der Korrektur am Anfang der Berichtigung. Die Vorsteuerkorrektur wird ja deswegen über den 10-jährigen Berichtigungszeitraum verteilt, um den Steuerschuldner in jedem Monat der abweichenden Nutzung mit einem bestimmten Betrag zu belasten.
Weiterhin kann sich durch eine geänderte Nutzungsabsicht die Notwendigkeit der Vorsteuerkorrektur wieder ganz oder teilweise ändern. Das ist heute im Regelfall nicht absehbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Burchardt
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