Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Bilanz

Finanzspritze durch Gesellschafter

Ich bitte um konkrete Antworten unter Angaben der einschlägigen §§ bzw. anderer Quellen
GmbH gegründet in 2013 mit 2 GF, die auch Gesellschafter zu je 50% sind. Die Gesellschafter sind in D nicht steuerpflichtig. Stammkapital 25.000 €.
Im 2016 zahlten die Gesellschafter auf das Konto der GmbH 12650 € ein. In dem JA 2016 wurde das Geld als „Privateinlage“ NUR auf 02180 (SkR 04) gebucht und die Bilanz sah wie folgt aus:
Aktiva
B. Umlaufvermögen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
4. sonstige Vermögensgegenstände 708,70
IV. Kassenbestand. Guthaben b. Kreditinstituten. Postgiro 18.779,84
___________________
Summe Aktiva 19.488,54

Passiva:
A. Eigenkapital
I. Kapital
Gezeichnetes Kapital 25.000,00
Variables Kapital
Einlagen/Entnahmen 12.650,00
IV. Gewinn- und Verlustvortrag -14.685,00
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -4.076,46
C. Rückstellungen
3. sonstige Rückstellungen 600,00
___________________
Summe Passiva 19.488,54

Auf Nachfrage des Finanzamtes zum Betrag 12.650 € wurde erklärt, dass es sich um „Privateinlage“ handelt.

Das Finanzamt schreibt zurück, dass eine Privateinlage gibt es beim der GmbH nicht (ist klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden) und fragt, ob es sich um eine Kapitalrücklage handelt und dass nach der Darstellung in der Bilanz das Stammkapital 37.650 € betragen würde, eingetragen in HR sind jedoch nur 25.000 €.


Fragen:
1. Nach unserem Verständnis handelt es sich um eine Kapitalrücklage nach §272 II Nr. 4 HGB, die nicht eintragungspflichtig ist und da es sich NICHT um ein Darlehen (Gesellschafter an die GmbH) handelte, musste keine Verbindlichkeit gebucht werden.

1.1. Ist das richtig?
1.2. Sind dann die einschlägigen Bilanzpositionen richtig:
Passiva:
A. Eigenkapital
I. Kapital
Gezeichnetes Kapital 25.000,00
Variables Kapital
Einlagen/Entnahmen 12.650,00?
1.3. Brauchen wir einen Gesellschafterbeschluss oder andere Unterlagen zu diesem Vorgang zu erstellen und ggf. welche?
1.4. Lautet dann die Antwort an das Finanzamt: „Ja, das war eine Kapitalrücklage?“


2. Wenn 1.1. negativ ist:
Wie kann man am einfachsten aus der Situation raus kommen (Korrektur der Bilanz, Eintragung ins HR)? Den Gesellschaftern ist egal, ob die Einzahlung als Darlehen oder als „Geschenk“ erfasst wird. Die Schwarzeinnahmen sind nicht das Thema.

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