Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Bilanz

Betriebsaufgabe

Ich werde im nächsten Jahr meinen Gewerbebetrieb (EÜR, umsatzsteuerpflichtig) abmelden und in Rente gehen. Meine Frage:
Ich werde im März das letzte Mal arbeiten und die letzte Rechnung schreiben. Diese wird erst im Juni fällig und auch bezahlt werden. Kann ich den Gewerbebetrieb zum 31.3. abmelden, dann zügig ins Privatvermögen übernehmen und manches verkaufen und zum 31.5. dem Finanzamt die Betriebsaufgabe erklären und zu diesem Stichtag die nötigen Bilanzen und Berechnungen übergeben? Oder ist der Tag der behördlichen Gewerbeabmeldung auch für das Finanzamt der Stichtag und bis zu diesem Zeitpunkt muss alles (Übernahme und Verkäufe) erledigt sein? Mir ist natürlich der Freibetrag und eine evtl. Steuerermäßigung wichtig. Wegen der hohen Krankenkassenbeiträge wäre mir eine frühe Gewerbeabmeldung auch wichtig.
Ich habe 2 Eingangsrechnungen über GWG aus 2014 mit Vorsteuer, auf denen mein Name anstelle des Firmennamens als Anschrift steht. Berichtigung der Rechnungen habe ich angefordert. Wenn der Vorsteuerabzug in 2014 bei einer Prüfung verweigert wird, kann ich dann den Vorsteuerabzug in 2016 nachholen, oder ist die Vorsteuer verloren und ich buche den Bruttobetrag als Privateinlage? Bezahlt wurde vom Geschäftskonto und es sind eindeutig Betriebsausgaben.
Vielen Dank im voraus für Ihre Mühe.

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