wann auszahlen lassen wann greift 1/5 Regelung
August 15, 2011 | 20,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
sehr geehrter Herr Steuerberater,
ich bin seit letztem Jahr November krank geschrieben und habe bis August Krankengeld erhalten. Nun will ich aus dem Unternehmen (wo ich festangestellt war) austreten über einen Aufhebungsvertrag weil man keine entsprechende Stelle für mich hat. Man bietet mir eine Abfindung an von 24.000 Euro inkl. 3 Monate freistellung (ab August) wo mir ein Gehalt gezahlt wird. Habe ich hier einen Steuerlichen NAchteil oder soll ich versuchen mir die Abfindung erst nächstes Jahr im Januar 2012 auszahlen zu lassen (Freunde raten mir hierzu) wegen der 1/5 Regelung. Was empfehlen sie mir.
ich danke ihnen für ihre Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die Steuerermäßigung der 1/5 Regelung kommt nur dann zum Tragen, wenn eine Zusammenballung von Einkünften vorliegt. Dies ist dann gegeben, wenn die Abfindung die entgehenden Einnahmen übersteigt. Aus der Ferne kann dies nicht beurteilt werden.
Insgesamt kann eine Auszahlung der Abfindung allein in 2012 vorteilhaft sein, da in 2012 kein Krankengeldbezug vorliegt. Das Krankengeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts den Steuersatz auf die Einkünfte. Somit kann die steuerliche Belastung bei Auszahlung der Abfindung 2011 gegenüber einer Auszahlung in 2012 höher sein, zumal Sie in 2011 auch noch 3 Monatsgehälter erhalten.
Ich muss Sie darauf hinweisen, dass eine verbindliche Aussage nur an Hand genauer Zahlen getroffen werden kann, sodaß ich Ihnen anrate, die steuerliche Belastung vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages durchrechnen zu lassen.
Ich hoffe,ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt
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