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Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Was bleibt von meiner Abfindung netto über ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

2010 betrug mein Einkommen 66.000 € (Brutto) + Tantieme von 13.000 € (Brutto)

In 2011 wurde mir zum 31.10.2011 betriebsbedingt gekündigt.

Einkommen: 55.000 € (Brutto) + Abfindung: 27.500 € (Brutto)

Steuerklasse 1, keine Kirchensteuerpflicht, Private Krankenversicherung

Wie viel blebt mir von den 27.500 € netto über und ist es besser nach der 1/5 Regelung vesteuern zu lassen?

Ich danke für Ihre schnelle Hilfe.

Mit besten Grüßen.

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Anfgaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die Fünftelregelung werden Sie nach Ihren Angaben nicht bekommen, da die Abfindung die entgehenden Einnahmen nicht übersteigt sondern deutlich darunter liegt.

Ohne Progressionseinkünfte (wie das Arbeitslosengeld) und ohne weitere Einkünfte, liegt die Nettoabfindung ohne Fünftelregelung, die bei Ihnen nicht zur Anwendung kommt, bei Euro 15.382.

Eventuell wird sich durch Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung 2011 im Jahr 2012 noch eine Erstattung ergeben, daSie nur bis zum 31.10.2011 gearbeitet haben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Angaben behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Abfindung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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