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Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Steuerersparniss nach Abfindungszahlung bei Arbeitslosigkeit

Hallo u Guten Tag,

ich werde zum 31.12.2010 meinen Arbeitsplatz an dem ich
seit Januar 1981 beschäftigt bin über einen Aufhebungs-
vertrag verlassen. Ich erwarte keine Sperrzeit da die
Kündigungsfrist bedingt durch einen Sozialplan schon
verstrichen wäre.

Die Abfindung wird nach der 5tel Regelung versteuert und
im Januar 2011 in Höhe von Euro 215.930,98 ausbezahlt.
Mein bisheriges Jahreseinkommen belief sich auf ca.
Euro 54.000,00.

Jetzt meine Frage:

Ist es für mich steuersparend wenn ich in 2011 kein
Arbeitslosengeld in Anspruch nehme sonder erst in 2012,
bzw frühestens im Nov. oder Dezember 2010?

Dies sollte dem Progressionsvorbehalt entgegenwirken.

Mir ist klar dass ich mich selbst Kranken bzw Renten-
versichern muss für diesen Zeitraum.

Können Sie mir den Unterschied der Steuerlast klarlegen
bei:

ich melde mich bereits zum 01.01.2011 arbeitslos
und beziehe Arbeitslosengeld im Monat ca. 1400,00 Euro.

ich bleibe in 2011 ohne Arbeit dann ist mein Einkommen
auf die bereits versteuerte Abfindung begrenzt.

Meine Steuerklasse ist die I

Danke für Ihre Mühe.

MfG

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis Ihrer Angaben im Sachverhalt erfolgt. Das Hinzufügen, Weglassen oder Ändern von Angaben kann das Ergebnis beeinflussen.

Wenn Sie im nächsten Jahr lediglich die Abfindung beziehen, so beträgt Ihre Steuerlast 50.905 € ESt, 2.799 € SolZ sowie 4.581 € KiSt.

Sofern Sie zusätzlich Arbeitslosengeld beziehen, erhöht sich aufgrund des Progressionsvorbehalts Ihre Steuerlast auf 61.270 € ESt, 3.369 € SolZ sowie 5.514 € KiSt.

Aus einer rein steuerlichen Sicht wäre die Gestaltung sicherlich vorteilhaft. Allerdings geben Sie damit einen deutlichen Liquiditätsvorteil auf.

Wenn Sie das ALG und die Abfindung im nächsten Jahr erhalten, so erzielen Sie Einnahmen von 232.730 €, auf die Steuern von 70.153 € anfallen. Ihnen verbleiben 162.577 €.

Beziehen Sie nur die Abfindung, so verbleiben Ihnen nach Steuern 157.645 €. Sie verzichten zugunsten einer Steueroptimierung auf insgesamt 4.932 €. Hier sind noch nicht die Folgen aus der durch Sie zu tragenden Krankenversicherung einberechnet, die das Modell weiter negativ werden lassen.

Ich kann Ihnen daher das Modell nicht empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

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Experte für Abfindung

Oliver Burchardt