Wie kann ich gegen meinen Vermieter vorgehen, der die Miete eigenmächtig erhöht hat?
Dezember 10, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Friedhelm Krebs
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich habe eine Frage bezüglich meines Mietverhältnisses und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Mein Vermieter hat eigenmächtig die Miete erhöht und ich weiß nicht, wie ich dagegen vorgehen soll.
Die Situation ist folgende: Ich habe vor einem Jahr einen Mietvertrag für meine Wohnung abgeschlossen. In diesem Vertrag wurde eine bestimmte monatliche Miete festgelegt, die ich bisher pünktlich und korrekt gezahlt habe. Vor kurzem habe ich jedoch einen Brief von meinem Vermieter erhalten, in dem er eine Mietpreiserhöhung ankündigt und ab dem nächsten Monat eine höhere Miete verlangt.
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Erhöhung rechtens ist, da im Mietvertrag eine feste Miete vereinbart wurde und keine Klausel über mögliche Mieterhöhungen enthalten ist. Ich mache mir Sorgen, dass mein Vermieter seine Macht missbraucht und ich mich gegen diese Maßnahme wehren muss.
Daher meine Frage an Sie: Wie kann ich gegen meinen Vermieter vorgehen, der die Miete eigenmächtig erhöht hat? Gibt es rechtliche Schritte, die ich unternehmen kann, um die Mietpreiserhöhung zu stoppen oder rückgängig zu machen? Ich möchte sicherstellen, dass meine Rechte als Mieter gewahrt werden und ich nicht unangemessen benachteiligt werde.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Köhler
Sehr geehrter Herr Köhler,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der eigenmächtigen Mietpreiserhöhung durch Ihren Vermieter. Es ist verständlich, dass Sie sich in dieser Situation unsicher fühlen und Ihre Rechte als Mieter gewahrt wissen möchten. Gerne erläutere ich Ihnen, welche rechtlichen Schritte Sie in diesem Fall unternehmen können.
Zunächst einmal ist es wichtig zu prüfen, ob die Mietpreiserhöhung tatsächlich rechtens ist. Gemäß § 558 BGB ist eine Mieterhöhung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu muss im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung über mögliche Mieterhöhungen enthalten sein oder der Vermieter muss einen berechtigten Grund für die Erhöhung vorweisen. Falls keine solche Klausel im Mietvertrag vorhanden ist, kann der Vermieter die Miete nicht eigenmächtig erhöhen.
In Ihrem Fall, in dem im Mietvertrag eine feste Miete vereinbart wurde und keine Klausel über Mieterhöhungen vorhanden ist, ist die eigenmächtige Mietpreiserhöhung durch Ihren Vermieter nicht rechtens. Sie haben das Recht, die Zahlung der erhöhten Miete zu verweigern und Ihrem Vermieter schriftlich mitzuteilen, dass Sie die Erhöhung nicht akzeptieren. Es ist ratsam, dies in einem Einschreiben mit Rückschein zu tun, um einen Nachweis über Ihre Ablehnung zu haben.
Sollte Ihr Vermieter trotzdem auf der Mietpreiserhöhung bestehen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Sie können einen Anwalt für Mietrecht hinzuziehen, der Ihnen dabei hilft, Ihre Interessen zu vertreten. Eine Möglichkeit wäre, eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mietpreiserhöhung beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. In einem gerichtlichen Verfahren können Sie Ihre Argumente darlegen und darauf hinweisen, dass die Erhöhung ohne rechtliche Grundlage erfolgt ist.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Mieter kennen und sich gegen unberechtigte Forderungen Ihres Vermieters zur Wehr setzen. Ich empfehle Ihnen daher, zeitnah zu handeln und sich professionelle Unterstützung zu suchen, um die Mietpreiserhöhung zu stoppen oder rückgängig zu machen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Krebs
Rechtsanwalt im Bereich Zivilrecht
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