Mein Arbeitgeber zahlt mir seit Monaten den Mindestlohn nicht, was kann ich dagegen tun?
Juni 11, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Friedhelm Krebs
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Greta Krüger und arbeite als Verkäuferin in einem kleinen Einzelhandelsgeschäft. Seit einigen Monaten habe ich festgestellt, dass mein Arbeitgeber mir nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlt. Dies betrifft sowohl meinen regulären Stundenlohn als auch etwaige Zuschläge für Nachtarbeit oder Sonntagsarbeit.
Ich bin besorgt darüber, dass mein Arbeitgeber gegen das Gesetz verstößt und mir dadurch finanzielle Einbußen entstehen. Ich habe bereits versucht, das Problem intern anzusprechen, aber mein Arbeitgeber weigert sich, mir den Mindestlohn zu zahlen und behauptet, dass meine Arbeitszeiten und -leistungen nicht ausreichend dokumentiert seien.
Ich frage mich, was ich dagegen tun kann und welche rechtlichen Schritte ich einleiten kann, um mein Recht auf den Mindestlohn durchzusetzen. Gibt es Möglichkeiten, mich vor weiteren finanziellen Verlusten zu schützen und meinen Arbeitgeber zur Zahlung des Mindestlohns zu zwingen? Ich bin dankbar für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Greta Krüger
Sehr geehrte Frau Krüger,
ich verstehe Ihre Besorgnis bezüglich der fehlenden Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns durch Ihren Arbeitgeber und möchte Ihnen daher einige rechtliche Schritte aufzeigen, die Sie in dieser Situation unternehmen können.
Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber schriftlich geltend machen. Sie sollten ihm eine Frist setzen, um den Mindestlohn nachzuzahlen und die fehlenden Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit zu berichtigen. Dabei ist es ratsam, Ihre Forderungen mit entsprechenden Nachweisen zu untermauern, um Ihre Arbeitszeiten und -leistungen zu belegen.
Sollte Ihr Arbeitgeber auch nach Ablauf der Frist weiterhin den Mindestlohn nicht zahlen, können Sie sich an das zuständige Arbeitsgericht wenden und eine Klage auf Zahlung des Mindestlohns erheben. Das Arbeitsgericht wird dann prüfen, ob Ihr Arbeitgeber tatsächlich gegen das Mindestlohngesetz verstoßen hat und gegebenenfalls eine entsprechende Zahlungsanweisung aussprechen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich an die zuständige Gewerbeaufsichtsbehörde zu wenden und eine Beschwerde gegen Ihren Arbeitgeber einzureichen. Diese Behörde ist dafür zuständig, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz zu überprüfen und gegebenenfalls Sanktionen gegen den Arbeitgeber zu verhängen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie durch die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gesetzlich vor einer möglichen Kündigung durch Ihren Arbeitgeber geschützt sind. Sollte Ihr Arbeitgeber versuchen, Sie aufgrund Ihrer Forderungen zu entlassen, können Sie sich ebenfalls an das Arbeitsgericht wenden und eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Insgesamt ist es also ratsam, Ihre Ansprüche auf den Mindestlohn konsequent und nachdrücklich gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend zu machen. Sollten Sie weitere Unterstützung oder Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Krebs
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