Darf ich Fotos von meinem Nachbarn ohne Erlaubnis veröffentlichen?
Januar 11, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Anna Fuchs
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen weiterhelfen. In meiner Nachbarschaft gibt es schon seit längerer Zeit Probleme mit meinem Nachbarn. Wir haben uns über diverse Angelegenheiten schon mehrfach gestritten und es herrscht eine angespannte Atmosphäre zwischen uns. Nun habe ich mich gefragt, ob ich Fotos von meinem Nachbarn ohne seine Erlaubnis veröffentlichen darf.
Die Situation ist folgende: Mein Nachbar verhält sich oft sehr rücksichtslos und unangemessen, beispielsweise indem er seinen Müll auf meinem Grundstück entsorgt oder Lärm verursacht, der mich stört. Ich habe schon versucht, das Gespräch mit ihm zu suchen, aber leider ohne Erfolg. Nun überlege ich, ob es eine Möglichkeit gibt, sein Verhalten öffentlich zu machen, um möglicherweise Druck auf ihn auszuüben und eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.
Allerdings mache ich mir Sorgen, dass ich damit möglicherweise rechtliche Konsequenzen provoziere. Daher würde ich gerne von Ihnen erfahren, ob es erlaubt ist, Fotos von meinem Nachbarn ohne seine Zustimmung zu veröffentlichen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind. Gibt es eventuell auch alternative Möglichkeiten, mit dem Verhalten meines Nachbarn umzugehen, die weniger risikobehaftet sind?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Piotr Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Rechtsanwältin für Zivilrecht. Es tut mir leid zu hören, dass Sie Probleme mit Ihrem Nachbarn haben und sich in einer unangenehmen Situation befinden. In Bezug auf Ihre Frage, ob Sie Fotos von Ihrem Nachbarn ohne seine Erlaubnis veröffentlichen dürfen, möchte ich Ihnen gerne eine ausführliche Antwort geben.
Grundsätzlich gilt in Deutschland das Recht am eigenen Bild, welches im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt ist. Danach darf ein Bildnis einer Person grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Das bedeutet, dass Sie nicht einfach Fotos von Ihrem Nachbarn machen und diese ohne seine Zustimmung veröffentlichen dürfen.
Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz. Zum Beispiel ist die Veröffentlichung von Bildnissen einer Person ohne deren Einwilligung zulässig, wenn die abgebildete Person nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheint. In Ihrem konkreten Fall, in dem es um die Dokumentation des rücksichtslosen Verhaltens Ihres Nachbarn geht, könnte dies möglicherweise eine mögliche Ausnahme sein. Jedoch ist dies eine rechtliche Grauzone und es besteht das Risiko, dass Ihr Nachbar dagegen rechtliche Schritte einleitet.
Eine alternative Möglichkeit, mit dem Verhalten Ihres Nachbarn umzugehen, wäre beispielsweise das Führen eines sogenannten Nachbarschaftsstreitschlichtungsverfahrens. Hierbei können Sie versuchen, gemeinsam mit Ihrem Nachbarn und einer neutralen Streitschlichtungsstelle eine Lösung für Ihre Probleme zu finden. Dieser Weg ist weniger risikobehaftet und kann dazu beitragen, die Beziehung zu Ihrem Nachbarn zu verbessern.
In jedem Fall empfehle ich Ihnen, sich im Detail rechtlich beraten zu lassen, bevor Sie Maßnahmen ergreifen, die möglicherweise rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten. Gerne stehe ich Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung, um Ihre Situation genauer zu analysieren und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen zu geben.
Ich hoffe, meine Antwort konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Anna Fuchs, Rechtsanwältin
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