Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Kann ich meinen Vertrag mit einem Online-Shop widerrufen, wenn die Ware nicht meinen Erwartungen entspricht?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Dirk Voss und habe kürzlich über einen Online-Shop eine hochwertige Digitalkamera bestellt. Leider entspricht die gelieferte Ware nicht meinen Erwartungen, da die Kamera nicht die versprochene Auflösung hat und die Bildqualität deutlich schlechter ist als angegeben.

Ich habe bereits Kontakt mit dem Online-Shop aufgenommen und um eine Rücknahme der Ware gebeten, jedoch wurde mir mitgeteilt, dass eine Rücksendung nicht möglich sei, da es sich um einen Sonderposten handelt und daher kein Widerrufsrecht besteht.

Ich bin sehr verärgert über diese Situation, da ich aufgrund der falschen Produktbeschreibung einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten habe. Daher möchte ich gerne wissen, ob ich trotzdem das Recht habe, den Vertrag mit dem Online-Shop zu widerrufen und die Ware zurückzugeben.

Gibt es rechtliche Möglichkeiten, um mein Geld zurückzubekommen und die unbrauchbare Kamera zurückzugeben? Welche Schritte sollte ich als Kunde nun unternehmen, um mein Recht auf Widerruf geltend zu machen und den Schaden zu begrenzen?

Ich freue mich auf Ihre rechtliche Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Voss

Friedhelm Krebs

Sehr geehrter Herr Voss,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der unzureichenden Digitalkamera, die Sie über einen Online-Shop erworben haben. Es tut mir leid zu hören, dass Sie mit der gelieferten Ware nicht zufrieden sind und dass der Online-Shop sich weigert, die Kamera zurückzunehmen.

In Ihrem Fall handelt es sich um ein Problem im Bereich des Verbraucherrecht und des Gewährleistungsrechts. Lassen Sie mich Ihnen zunächst sagen, dass Sie als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht haben, wenn Sie Waren online bestellen. Das bedeutet, dass Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen und die Ware zurückschicken können.

Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen regulären Artikel oder einen Sonderposten handelt. Das Widerrufsrecht gilt grundsätzlich für alle online abgeschlossenen Verträge, es sei denn, es handelt sich um speziell ausgenommene Produkte wie zum Beispiel personalisierte Waren oder verderbliche Güter.

In Ihrem Fall sollten Sie daher nochmals schriftlich gegenüber dem Online-Shop Ihren Widerruf erklären und die unbrauchbare Kamera zurücksenden. Sie haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Ihr Geld zurückzufordern. Sollte der Online-Shop weiterhin darauf bestehen, dass kein Widerrufsrecht besteht, empfehle ich Ihnen, sich an Verbraucherzentralen oder an einen Rechtsanwalt zu wenden, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Des Weiteren haben Sie als Verbraucher Anspruch auf Gewährleistung, falls die gelieferte Ware nicht der vereinbarten Qualität entspricht. In Ihrem Fall scheint es so zu sein, dass die Kamera nicht wie beschrieben funktioniert. Sie können daher auch Gewährleistungsansprüche geltend machen, um eine Reparatur, Ersatzlieferung oder Rückerstattung des Kaufpreises zu verlangen.

Zusammenfassend empfehle ich Ihnen, den Widerruf schriftlich zu erklären, die Kamera zurückzusenden und Ihre Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Sollte der Online-Shop weiterhin nicht kooperativ sein, sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um Ihr Recht als Verbraucher durchzusetzen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Krebs

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Zivilrecht

Friedhelm Krebs